Keller als Ausbaureserve Keller als Ausbaureserve: Vom Vorratslager zur Einlieger-Wohnung
Bad Honnef/dpa. - "Bei ständig steigenden Baulandpreisen und den strengen Reglementierungen durch örtliche Bauvorschriften, die selten mehr als ein Obergeschoss zulassen, haben viele Bauherren das Untergeschoss als zusätzlichen Wohnraum entdeckt", beschreibt Klaus-Dieter Höhne, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Fertigkeller die Ursache dieser Entwicklung. Realisiert werden könne bei Neubauten der zusätzliche Wohnraum ohne großen Aufwand durch heute übliche optimale Abdichtungen gegen Feuchtigkeit.
"Damit ein Keller als ständiger Aufenthaltsraum genutzt werden kann, müssen allerdings genaue bauliche Vorschriften, die je nach Bundesland verschieden sind, beachtet werden", sagt Gisela Pohl von der Initiative Pro Keller in Friedberg (Bayern). Zu den wichtigsten Anforderungen an Wohnraum im Kellergeschoss gehören eine gute Wärmedämmung, Fenster für ausreichend Licht und Luft sowie die Einhaltung einer Mindestraumhöhe. Hochwertig genutzte Kellerräume sollten außerdem eine Heizung und entsprechende Elektroinstallationen sowie reichlich Steckdosen haben, empfiehlt die Gütegemeinschaft Fertigkeller. Auch der Wasseranschluss dürfe auf keinen Fall fehlen. Ratsam seien auch Telefon-, Computer und TV-Anschlüsse.
"Dauerhaft bewohnte Keller sollten idealerweise von außen gedämmt werden", rät Pohl. Neben der Verminderung der Energieverluste liege ein weiterer Pluspunkt wärmegedämmter Keller darin, dass die Wände nicht "schwitzen". Schimmel habe bei ausreichender und richtiger Belüftung praktisch keine Chance. Um Licht und Luft in den Keller zu lassen, sehen die meisten Landesbauordnungen als Mindestforderung vor, dass die Fensterlichtfläche ein Achtel bis ein Zehntel der Wohnfläche betragen muss, erläutert Pohl. Um diese Vorgaben zu erreichen, könnten beim nachträglichen Ausbau die Fenster zuweilen verbreitert werden. Optisch schön wirke es, wenn vor Kellerfenstern der Boden so weit abgetragen wird, dass eine flache Böschung entsteht.
Kritischer als die Keller-Lobby beurteilt der Architekt Holger Reiners aus Hamburg den Wert von Wohnräumen im Souterrain. "Kellerräume sind in der Regel nur 2,10 bis 2,20 Meter hoch", so der Experte. Damit man die unverputzte Decke nicht sehen müsse, sei eine Verkleidung nötig. Das koste nochmals fünf Zentimeter an Höhe. Auch die Kellerfenster lägen, um genügend Licht zu bekommen, meist auf Deckenhöhe, was optisch nicht schön aussehe. Und eine großzügige Böschung vor dem Fenster habe den Nachteil, dass für solch eine Anlage viel Grundstück verloren geht. Gegen eine Nutzung als Spielzimmer oder Fitnessraum sei dagegen nichts einzuwenden.