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Unterstützung wahrnehmen Wiedereinstieg in den Beruf: Hier gibt es Beratung

Der Arbeitsmarkt wandelt sich teils rasant. Gerade nach einer längeren Unterbrechung des Erwerbslebens fällt es da schwer, sich neu zu orientieren. Aber es gibt Hilfe.

Von dpa 11.07.2025, 00:05
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) berät nicht nur Arbeitslose - auch Menschen, die keine Leistungen beziehen, können sich dort Unterstützung holen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) berät nicht nur Arbeitslose - auch Menschen, die keine Leistungen beziehen, können sich dort Unterstützung holen. Daniel Karmann/dpa

Nürnberg - Nach längerer Unterbrechung wieder ins Berufsleben einzusteigen, ist oft herausfordernd. Unterstützung bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) - und zwar auch für Personen, die nicht arbeitslos gemeldet sind. 

„Gespräche zeigen immer wieder, dass viele Menschen mit der BA vorwiegend Angebote für arbeitslos gemeldete Personen in Verbindung bringen“, sagt Andre Stephan-Park, Pressesprecher in der Zentrale der BA. Es gibt aber auch die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE). Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) richtet sich zum Beispiel explizit an Menschen, die

  • nach der Elternzeit wieder arbeiten wollen
  • nach (langjähriger) Pflege von Angehörigen wieder arbeiten wollen
  • ihren Beruf wechseln wollen

Die Beraterinnen und Berater der BA können etwa:

  • über Förderangebote informieren
  • bei der Suche nach passenden Umschulungen oder Weiterbildungen weiterhelfen
  • bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen

Beratungstermine mit der Berufsberatung im Erwerbsleben können Interessierte online vereinbaren.

Stille Reserve: Was dahintersteckt

Hintergrund: Mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland gehören zur sogenannten Stillen Reserve, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das bedeutet: Sie sind derzeit nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv und empfangen keine Leistungen wie Arbeitslosengeld, sind aber potenziell arbeitsfähig. 

Hierzu zählen zum Beispiel Personen, die aufgrund von Care-Arbeit wie der Pflege von Angehörigen oder der Kindererziehung derzeit keiner Beschäftigung nachgehen oder die aus anderen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.