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Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung: Bis zu 100% Kostenübernahme dank Qualifizierungschancengesetz

30.06.2020, 08:18

In der heutigen Arbeitswelt ist eine gute Ausbildung ebenso unverzichtbar wie eine Weiterbildung, um die eigenen Kompetenzen zu erweitern oder seine Qualifikation zu erhöhen. Bleibt die Frage, wie kostenintensiv solche Ausbildungen sind und wie man sie am besten finanziert.

Einerseits wird seitens des Arbeitgebers das fachliche Knowhow auf dem letzten Stand oftmals als selbstverständlich empfunden, andererseits übernimmt nicht jeder die Weiterbildungskosten, wenn es darum geht eine professionelle Fortbildung zu besuchen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz als Weiterbildungschance ist es nun einfacher, beruflich bedingte Weiterbildungen zu bezahlen.

Gerade im mittleren Management, aber auch in fachspezifischen Bereichen ist eine fortlaufende Fortbildung beinahe verpflichtend, um sich im täglichen Berufsalltag bestmöglich zu bewähren. Das lebenslange Lernen ist längst kein Angebot mehr, sondern ein Teil des Berufslebens, wenn man seinen Arbeitsplatz mit anerkannter Leistung erfüllen möchte.

Berufliche Weiterbildungen über den Arbeitgeber finanzieren

Wer sein Mitarbeiterprofil optimieren und seine bisherige Ausbildung mit Spezialwissen vertiefen möchte, kommt um eine entsprechende Fortbildung nicht rum. Viele Personaler halten sogar bei Bewerbungsgesprächen gezielt nach potenziellen Mitarbeitern Ausschau, die mit der konstanten Weiterbildung kein Problem haben. Veraltetes Wissen ist in Zeiten von Digitalisierung und Fachkräftemängel ein absolutes No-Go. So gewinnt der weiterbildungsbereite Mitarbeiter immer mehr Priorität, wenn es darum geht, eine Stelle adäquat zu besetzen.

Motivation und Eigeninitiative sind in puncto Weiterbildung gern gesehen. Deshalb sollte man sich beim Gedanken an eine berufliche Fortbildungsmaßnahme unbedingt an seinen Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat oder Personalchef wenden, um abzuklären, ob die Möglichkeit besteht, die Schulungskosten vom Unternehmen bezahlen zu lassen.

Weiterbildung bildet

Ob man die Fortbildung als Vertiefung des bisherigen Fachwissens, als Erweiterung seiner Kompetenzen am Arbeitsplatz oder als Spezialisierung innerhalb der Thematik betrachtet: Entscheidend ist, dass man sich über den Zweck der Weiterbildung im Klaren ist und diese nicht mangels anhaltender Motivation abbricht.

Es lohnt sich daher, sich bereits im Vorfeld gezielt zu überlegen, in welche Richtung man sich weiterbilden möchte. Schließlich kostet die Weiterbildung, je nach Anbieter oder Kursinhalten, deutlich Geld, das man sich über das Qualifizierungschancengesetz ermöglichen kann. Dazu sollte man sich jedoch genau informieren und über die Kriterien sowie die Voraussetzungen beraten lassen.

Vorteile durch das Qualifizierungschancengesetz

Besonders für Weiterbildungen, die mit der Digitalisierung und den damit zusammenhängenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, zusammenhängen, leistet das Qualifizierungschancengesetz wertvolle Schützenhilfe und ermöglicht eine finanzielle Förderung verschiedenster beruflicher Qualifizierungen. Hatte man bisher mit dem Bildungsgutschein die Möglichkeit sich fortzubilden, auch ohne Job, so besteht mit dem Qualifizierungschancengesetz nun auch für Erwerbstätige die Chance, eine Weiterbildung anzustreben. Das ist unabhängig vom Alter des Interessenten, seinen aktuellen Qualifikationen oder der Betriebsgröße des Unternehmens, in dem er arbeitet.

Der Strukturwandel bedingt, dass Unternehmen weiterbildungswillige Personen braucht, die in ihren Fähigkeiten und Kompetenzen up to date sind, um mit dem Wettbewerb mithalten zu können. Durch eine Fortbildung können die bereits vorhandenen Kompetenzen aktualisiert und erweitert werden. Auch dem steigenden Fachkräftemangel in einzelnen Branchen kann man durch eine gezielte Weiterbildung entgegenwirken. Mit der finanziellen Entlastung für eine teure Fortbildung ist nun auch für Menschen, die bislang aus Kostengründen zögerlich reagiert haben, der Besuch diverser Qualifikationsoptimierungen in Form von Schulungen und Fortbildungen möglich.

Entlastung für den Arbeitgeber

Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich an den Lohnkosten, wenn der Mitarbeiter für die Weiterbildung von seiner Arbeit freigestellt ist. Die finanzielle Entlastung für die Arbeitgeber ist wichtig, denn nur so entschließen sich immer mehr Unternehmer, ihre Mitarbeiter konsequent fortzubilden und damit berufliche Perspektiven anzubieten. Das schürt nicht nur die Motivation, sondern erhöht auch die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter und deren Loyalität dem Unternehmen gegenüber.

Durch das Qualifizierungschancengesetz hat jeder Arbeitnehmer auch das Recht, eine Weiterbildungsberatung in Anspruch zu nehmen. Die Weiterbildungszuschüsse sind nach Unternehmensgröße gestaffelt. Bestens qualifiziertes Personal ist der Lohn für die Arbeitgeber, die Geld vom Staat erhalten, um die Weiterbildung für ihre Mitarbeiter zu ermöglichen.

Voraussetzung für eine Weiterbildung

Um in den Genuss einer bezahlten Fortbildungsmaßnahme durch das Qualifizierungschancengesetz zu kommen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Weiterbildung muss über 160 Unterrichtseinheiten beinhalten und zudem von einem zertifizierten, externen Bildungsanbieter gewährleistet sein. Ziel ist es in der Weiterbildung, solche Qualifikationen zu vermitteln, die als zukunftsgerecht erachtet werden und Mitarbeiter für den digitalen Wandel fit machen.

Die Maßnahmen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gelten nicht für eine Weiterbildung von Kompetenzen, die auf dem jetzigen Arbeitsplatz ohnehin erforderlich sind. In solch einem Fall ist keine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich.

Ist die Weiterbildung vergleichbar mit einer Fortbildung der letzten Jahre, muss diese Maßnahme mindestens vor vier Jahren besucht worden sein, um den aktuellen Bedarf einer Aktualisierung zu erfüllen.

Kosten rund um die Weiterbildung

Um sich ein klares Bild über die Kosten für die Weiterbildung machen zu können, sollte man bereits vorab abklären, um welche Summe es sich handelt. Falls die Fortbildung nicht in der Nähe des Wohnorts stattfindet, kommt zu den eigentlichen Weiterbildungskosten auch der Aufwand an Fahrtkosten und Übernachtung dazu.

Auch die Ausgaben für etwaiges Lernmaterial und Fachliteratur sollten dabei nicht ausgeklammert werden. Streng genommen müsste man auch berücksichtigen, dass man vielleicht für eine Prüfung oder eine Präsenzveranstaltung einen Sonderurlaubstag im Unternehmen nehmen muss. Auch dieser kann in die Kostenrechnung miteinfließen.

Der Nutzen liegt wohl bei einer Weiterbildung auf der Hand. Vor allem die bessere Qualifikation und ein allgemein anerkannter Abschluss sind für viele Absolventen das ausschlaggebende Kriterium, eine Fortbildung zu besuchen. Auch schlägt sich eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung meist im späteren Gehalt positiv nieder. Je nach Schulungsthema oder Branche dienen die neuen Erkenntnisse auch längerfristig, sodass man nicht nur unmittelbar von dem zusätzlichen Knowhow profitiert.

Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die neu erworbenen Kenntnisse kommen letztlich nicht nur dem eigenen Job zugute, sondern sind auch eine nicht zu unterschätzende Wissensquelle für Kollegen und Abteilungen. Allerdings sollte man bedenken, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung auch seitens des Arbeitnehmers eine gewisse Verpflichtung beinhalten könnte.

So sichern sich viele Unternehmer damit ab, dass die Mitarbeiter sich bei Übernahme der Kosten für eine Weiterbildung auch verpflichten, dem Unternehmen mit seinem neu erworbenen Wissen für einen längeren, vereinbarten Zeitrahmen erhalten zu bleiben. Verglichen mit der besseren Qualifikation ist das jedoch kein Stolperstein in der Regel.