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Fristen beachten 1.000 Euro: Für wen es die neue Studienstarthilfe gibt

Wer in ein Studium startet und aus einem einkommensschwachen Haushalt kommt, kann im Herbst einen einmaligen Zuschuss erhalten. Es gelten aber gewisse Vorgaben und Fristen. Ein Überblick.

Von dpa 02.09.2024, 11:56
Finanzielle Starthilfe: Studierende unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien können eine Einmalzahlung von 1.000 Euro erhalten.
Finanzielle Starthilfe: Studierende unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien können eine Einmalzahlung von 1.000 Euro erhalten. Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn

Berlin - Neuer Laptop, Mietkaution, Umzugskosten: Ein Studium kann gerade für Erstsemester ins Geld gehen. Nicht jeder kann das aus eigener Tasche stemmen. Hier kann die neue Studienstarthilfe helfen. Die Einmalzahlung von 1.000 Euro soll Studienanfängerinnen und Studienanfängern, die unter 25 Jahre alt sind und die vor Studienbeginn entweder selbst oder in der Familie Sozialleistungen bezogen haben, den Start in die akademische Laufbahn erleichtern. Was Erstsemester dazu wissen müssen:

1. Voraussetzungen 

Die Studienstarthilfe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen laut Deutschem Studierendenwerk:

Auch junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmebeiträge leisten müssen, können Anspruch haben.

2. Antrag

Den Antrag für die Studienstarthilfe können angehende Studierende seit dem 2. September ausschließlich digital über die Webseite „bafoeg-digital.de“ stellen. Die Finanzspritze kann einmalig, unabhängig vom Bafög, beantragt werden und wird nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks auch nicht auf das Bafög angerechnet.

Für den Online-Antrag braucht es

3. Fristen

Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Wer etwa im Wintersemester zum 1. Oktober in ein Studium startet, kann den Antrag bis zum 30. November stellen.

4. Rückzahlung

Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.