Immobilienkauf in Griechenland Immobilienkauf in Griechenland: Einzug am Olymp

Freiburg/Köln/gms. - An lauen Urlaubsabenden, wenn die Sonne mal wieder romantisch in der Ägäis badet und griechischer Wein die Träume beflügelt, hat schon mancher den Entschluss gefasst, sich ein Haus in Griechenland zu kaufen. Bevor die eigene Villa am Olymp allerdings bezogen werden kann, sind meist viele Steine aus dem Weg zu räumen.
Griechenland sei kein klassischer Immobilienmarkt, sagt Peter Schöllhorn von der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA) in Freiburg. Lange Zeit war es Ausländern sogar verboten, dort Grund und Boden zu erwerben. Typische Feriensiedlungen gibt es daher in Griechenland nicht. «Eine Finca von der Stange wie in Spanien bekommen Sie dort nicht», warnt der Experte vor falschen Erwartungen.
Darüber hinaus haben Käufer auf dem griechischen Immobilienmarkt einige Besonderheiten zu beachten: Ein Grundbuch wie in Deutschland, in dem eine Eintragung einen Immobilienerwerb rechtlich absichert, «gibt es nicht», sagt der griechische Anwalt Dimitrios Kouros aus Köln. Der Nachweis von Liegenschaften erfolge in der Regel durcheinen Lageplan - das griechische Wort dafür ist Topographiko.
Um sicher zu gehen, dass ein Verkäufer auch wirklich der Besitzer des Grundstücks ist, müssen Kouros zufolge die Eigentumsverhältnisse bei der zuständigen Registrierungsbehörde - die genaue Bezeichnung lautet Hypothikophylakio - geprüft werden. Einen «öffentlichenGlauben des Grundbuches» wie in Deutschland gebe es in Griechenland jedoch nicht. Nur wenn im amtlichen Register alle Besitzer über 20 Jahre hinweg eingetragen sind, sei dies ein Eigentumsnachweis.
Auch bei Eigentumswohnungen sollte geklärt werden, ob die Wohnungtatsächlich eine rechtlich selbstständige Einheit ist, rät die DSA.Sinnvoll sei dabei, sich die Satzung der Eigentümergemeinschaftzeigen zu lassen, um die mit dem Erwerb der Wohnung verbundenenRechte, Pflichten und die zu erwartenden laufenden Kosten, etwa fürdie Hausverwaltung, zu erfahren.
Wer ein Grundstück in ländlichen Gebieten außerhalb von Ortenerwerben möchte, sollte prüfen, ob Baubeschränkungen vorliegen, etwaweil es sich um ein Naturschutzgebiet oder eine archäologischeFundstelle handelt. Häufig dürften auf dem Land Grundstücke erst abeiner bestimmten Mindestgröße bebaut werden, warnt die DSA. So könnenschon mal 4000 Quadratmeter Grundstücksfläche notwendig sein, um 200Quadratmeter zu bebauen. Im Zweifel sollten Bauherren die Fläche neuvermessen lassen. Vorsicht geboten ist auch beim Erwerb fertigerHäuser: «Es ist auf jeden Fall zu prüfen, ob legal gebaut wurde oderob es sich um einem Schwarzbau handelt», rät Rechtsanwalt Kouros.
Ein weiterer Unterschied in den deutschen Rechtsvorschriften zeigtsich in der Aufgabe des Notars: «Ein Notar in Griechenland beurkundetlediglich die Eigentumsübertragung», sagt ImmobilienexperteSchöllhorn. Eine Beratung dürften Käufer nicht von ihm erwarten.
Wegen der unterschiedlichen Rechtsvorschriften ist der DSA zufolge«die Wahl eines kompetenten und vertrauenswürdigen Rechtsanwaltes derzentrale Punkt beim Immobilienkauf in Griechenland.» Das Einschalteneines Rechtsanwaltes ist in Griechenland von einem Mindestkaufpreisan bei allen Immobilienkäufen sogar gesetzlich vorgeschrieben. In derRegel sind die Preise so hoch, dass niemand um einen Anwalt herumkommt. «Schnäppchen» seien in Griechenland nicht mehr zu machen, soSchöllhorn. Die Haus- und Grundstückspreise seien gestiegen und heutemit denen in Deutschland vergleichbar.
Informationen: Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien,Zähringer Straße 373, 79108 Freiburg (Tel.: 0761/550 12, Fax:0761/550 13, Internet: http://www.dsa.de); Deutsche undSchweizerische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz,Carl-Benz-Straße 17a, 79761 Waldshut-Tiengen, (Tel.: 07741/21 31,Fax: 07741/16 62, Internet: www.schutzgemeinschaft-ev.de).