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Hausversteigerung Hausversteigerung: Beim Bieten einiges im Blick haben

18.01.2002, 13:15

Halle/MZ. - Wer ein Haus ersteigern will, muss einiges beachten. Was man unbedingt wissen sollte:

Sicherheitsleistung:Wer bietet, muss auf Antrag des Gläubigers oder Schuldners in der Regel sofort zehn Prozent des Verkehrswertes hinterlegen.

Bezahlung: Spätestens bis zum so genannten Verteilungstermin, also etwa vier bis sechs Wochen nach der Versteigerung, muss die Restsumme zuzüglich vier Prozent Zinsen plus der amtlichen Zuschlagsgebühr (bei 100.000 Euro Kaufsumme 385,20 Euro) an das Amtsgericht überwiesen werden.

Eigentumsübergang: Mit dem Zuschlag wird der Höchstbietende Eigentümer der ersteigerten Sache - mit allen Rechten und Risiken. Der Zuschlagsbeschluss ist zugleich ein Räumungstitel gegen den Alteigentümer, berechtigt also ohne weitere Klage zur Einschaltung des Gerichtsvollziehers.

Grundbucheintragung: Um diese Formalitäten kümmert sich das Amtsgericht. Die Gebühren für den Notar und die Lastentilgung sind mit den Gerichtskosten abgegolten. Für die Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch sowie für die Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent vom Kaufpreis) muss der Ersteigerer selbst bezahlen.

Eingetragene Lasten: Hypotheken zugunsten des Antrag stellenden Gläubigers werden nach erfolgreicher Versteigerung gelöscht. Sofern vorrangige Rechte bestehen, muss der Bieter diese übernehmen (Beispiel: Wohn- und Wegerechte) oder zusätzlich zu seinem Versteigerungsgebot ablösen (Hypotheken). Ob und welche Lasten bestehen bleiben, erläutert der Rechtspfleger stets vor der Bietstunde.

Mietverträge: Sie genießen Bestandsschutz. Sofern der Erwerber die Immobilie ganz oder teilweise selbst nutzen möchte, muss er seinen Eigenbedarf wie jeder andere Vermieter geltend machen.