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Tierischer Liebling Tierisch gute Stimmung im Büro

Wer darauf besteht, seinen Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz zu nehmen, sollte gute Argumente für ein Gespräch mit dem Chef haben.

Von ARAG/red Aktualisiert: 08.09.2022, 13:39
Bevor der eigene Vierbeiner mit zur Arbeit genommen werden kann, muss einiges mit dem Arbeitgeber geklärt und auch Rücksicht auf Kollegen genommen werden.
Bevor der eigene Vierbeiner mit zur Arbeit genommen werden kann, muss einiges mit dem Arbeitgeber geklärt und auch Rücksicht auf Kollegen genommen werden. LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe

Gerade in Corona-Zeiten, oft bedingt durch Home-Office oder Kurzarbeit, haben sich viele Menschen ein Haustier zugelegt. Gleichzeitig ist bei vielen die Stimmung im Keller. Es wird also Zeit für positive Momente, auch bei der Arbeit. Doch obwohl Hunde das Arbeitsklima nachweislich positiv beeinflussen, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, ihren Vierbeiner mit auf Arbeit zu nehmen.

Hunde machen glücklich

Wenn man einen Hund streichelt, wird über die Berührung das Hormon Oxytozin ausgeschüttet, das auch Bindungs- oder Kuschelhormon genannt wird. Es senkt die Stresshormone Insulin und Cortisol und steigert gleichzeitig die Produktion des Glückshormons Dopamin. Und glückliche Arbeitnehmer sind vermutlich deutlich kreativer und produktiver.Laut Bürohund-Index Deutschland 2020 können sich 90 Prozent aller Arbeitnehmer ohne Bürohund vorstellen, den Arbeitsplatz mit einem Vierbeiner zu teilen. Ebenso viele sind überzeugt, dass Hunde eine positive Wirkung auf das Arbeitsklima haben und die Work-Life-Balance verbessern. Auch die Wissenschaft bestätigt: Hunde am Arbeitsplatz sind enorm wertvoll. Sie verbessern die Kommunikation und den Zusammenhalt unter den Kollegen und können in Zeiten hoher Belastung sogar den Stresspegel senken. Die Gassirunde sorgt für Bewegung und minimiert zudem das Risiko von Diabetes, Schlaganfällen oder Osteoporose.

Im Ermessen des Arbeitgebers

Ob ein Hund – oder überhaupt ein Tier – mit ins Büro gebracht werden darf, liegt bis auf wenige Ausnahmen allein im Ermessen des Arbeitgebers oder des Betriebsrates. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Es sind seltene Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer auf einen Hund angewiesen ist, zum Beispiel bei einem Blindenhund. Ansonsten gibt es kein Recht darauf, einen Vierbeiner mitzubringen. Sollte der Arbeitgeber allerdings zustimmen, dass der Hund mit ins Büro darf, ist es ratsam, dies schriftlich im Arbeitsvertrag festzuhalten, damit Planungssicherheit und Klarheit auf beiden Seiten besteht.

Rücksicht auf Kollegen

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Er muss also prüfen, ob ein Hund am Arbeitsplatz nicht die Gesundheit eines Arbeitnehmers beeinträchtigt, beispielsweise durch eine Hundehaarallergie oder eine generelle Angst vor Hunden. Ein Bürohund muss zudem gehorchen, stubenrein sein und darf niemanden bei der Arbeit stören oder gar die Kollegen von der Arbeit abhalten. Und natürlich sollte klar sein, dass es eventuell Bereiche gibt, die für den Vierbeiner tabu sind, wie etwa Küche, Kantine oder Meetingräume. Für den Notfall sollten Tierhalter immer entsprechendes Spielzeug oder eine andere spielerische Ablenkung parat haben. Wer geruchsempfindliche Mitarbeiter hat, sollte einen verschließbaren Futternapf nutzen.

Gleichzeitig sollte Rücksicht auf das Tier genommen sowie auf das Tierschutzgesetz und auf die Tierschutz-Hundeverordnung geachtet werden. Danach darf der Hund nur mit ins Büro, wenn es ein tierfreundlicher Platz ist. In einer Halle mit lauten oder gefährlichen Maschinen, in Räumen ohne Belüftung oder Heizung oder in hektischen Großraumbüros ohne Rückzugsmöglichkeit hat ein Tier nichts zu suchen.

So überzeugt man den Chef

Wer neben den genannten weichen Faktoren noch harte Fakten benötigt, um den Chef vom Bürohund zu überzeugen, könnte natürlich mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung punkten. Sie ersetzt Schäden, die durch das Tier entstehen. Viele Versicherungen wie die ARAG warnen allerdings vor einer Verletzung der Aufsichtspflicht: Verursacht der Hund einen Schaden, weil sein Besitzer nicht aufgepasst hat, kassiert er im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Ein tierärztliches Attest kann zudem helfen, beunruhigte Kollegen und Arbeitgeber zu überzeugen, dass das Tier gesund ist. Darüber hinaus ist es ratsam, bereits im Vorfeld zu klären, ob und wann Hunderunden während der Arbeitszeit stattfinden dürfen. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer damit rechnen, dass die Gassirunde nicht während der Arbeitszeit stattfinden darf, sondern auf die Pause verlegt werden muss. Ebenso sollte klar sein, welcher der Kollegen auf den Hund aufpasst, wenn Herrchen oder Frauchen im Meeting oder gar auf Auswärtsterminen ist.

Und für Arbeitgeber, die Fakten mögen, hier noch ein paar überzeugende Zahlen: Unternehmen, die auf tierische Mitarbeiter setzen, sind beliebt und die Loyalität der Mitarbeiter ist hoch. Während es in Betrieben ohne Bürohund gut 60 Prozent wechselwillige Arbeitnehmer gibt, ist die Bereitschaft, über den Wechsel des Arbeitsplatzes nachzudenken, bei Mitarbeitern mit Bürohund um knapp ein Drittel niedriger (33 Prozent). Dabei würden knapp 50 Prozent der Mitarbeiter sogar auf eine Gehaltserhöhung verzichten, wenn sie den Hund mit zur Arbeit bringen dürften.

Hunde im Büro können das Arbeitsklima verbessern, für mehr Teamgeist sorgen und bei Belastung den Stresspegel senken.
Hunde im Büro können das Arbeitsklima verbessern, für mehr Teamgeist sorgen und bei Belastung den Stresspegel senken.
LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe