Anpassungen und Neuabschlüsse Sanieren mit Plan: Diese Versicherungen braucht’s
Verletzungsrisiken, geringerer Schutz vor Einbruch, Absicherung von Helfern: Wer sein Eigenheim saniert, sollte an einer Sache nicht sparen - dem passenden Versicherungsschutz.

Hamburg/Bremen - Wer die Sanierung oder den Bau eines Eigenheims plant, sollte seinen aktuellen Versicherungsschutz überprüfen. Denn Arbeiten am Haus bringen zusätzliche Risiken mit sich, die unbedingt abgedeckt werden sollten. Ein Gerüst an der Fassade, aufgerissene Gräben rund um das Gebäude, provisorische Fenster und Haustüren - das Risiko, dass jemand zu Schaden kommt oder unbefugt einsteigt, ist hoch. Je nach Umfang der Arbeiten kann daher der Abschluss zusätzlicher Versicherungen oder die Anpassung bestehender Policen notwendig sein. Welche Sie auf dem Schirm haben sollten:
Für größere Projekte: Bauherren-Haftpflichtversicherung
„Bauherren haften für alle Schäden, die vom Bauwerk und dem Baugrundstück ausgehen“, sagt Meike Voß vom Bund der Versicherten. Verletzen sich Besucher oder der Paketbote, muss der Bauherr für daraus entstehende Schäden aufkommen.
„Immer häufiger haben Eigentümer eine Privathaftpflichtversicherung, die auch Bauvorhaben einschließt“, sagt Voß. In der Regel deckt diese aber nur kleinere Projekte mit einer Bausumme von bis zu 100.000 Euro ab. „Wer größere Sanierungsmaßnahmen plant, sollte zusätzlich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen“, so Voß. Sie rät, auf Nummer sicher zu gehen. Denn: Wenn die Bausumme die in der vorhandenen Privathaftpflichtversicherung versicherte Summe übersteigt, entfällt der Versicherungsschutz für das Bauvorhaben oftmals komplett.
Ein Muss für jeden Bauherren: Wohngebäudeversicherung
„Die Wohngebäudeversicherung gehört zur Grundausstattung jedes Immobilienbesitzers“, sagt Karsten Radder, Spezialist für Versicherung beim Finanzdienstleister Dr. Klein. Sie greift bei Schäden durch Blitz, Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel, aber auch - je nach Vertrag - bei Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Starkregen. Bevor mit der Sanierung des Gebäudes begonnen wird, sollten Bauherren ihre Versicherungsgesellschaft detailliert über das Projekt informieren. „Ist das Haus während der Sanierung zeitweise unbewohnt, sind sie sogar vertraglich dazu verpflichtet“, so der Experte.
Bauherren sollten ihrer Versicherung auch mitteilen, wenn sich durch die Sanierung der Wert des Hauses erhöht hat. Oder wenn die Wohnfläche größer geworden ist, etwa durch einen Dachausbau. „Dann dürfte die Prämie zwar teurer werden, aber im Schadenfall ist das Haus dann ausreichend versichert“, sagt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Werden bei der Sanierung Risiken verringert, etwa weil marode Wasserrohre erneuert wurden, kann die Prämie im Anschluss sogar günstiger ausfallen. „Denn dann sinkt ja das Risiko von Leitungswasserschäden“, sagt Stecher.
Teuer und für Sanierungsvorhaben schwer zu bekommen: Bauleistungsversicherung
„Im Neubau ist es leicht, eine Bauleistungsversicherung zu bekommen“, sagt Meike Voß. Damit sind alle unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk versichert, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Vandalismus, Fehler in der Bauausführung und Materialfehler. Die Kosten dieser Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bausumme, dem Leistungsumfang und der gewählten Selbstbeteiligung.
„Bei Sanierungsvorhaben ist es hingegen schwer, eine solche Versicherung zu bekommen. In diesen Fällen sollten Kunden genau die Leistungen der angebotenen Versicherung prüfen“, rät Meike Voß. „Oft sind Dinge ausgeschlossen, die dem Kunden wichtig sind.“ Bauherren sollten genau abwägen, ob sich eine Bauleistungsversicherung für sie lohnt oder ob sie selbst Vorkehrungen treffen können, um eventuelle Schäden zu verhindern.
Zur Absicherung von privaten Helfern: Bauhelfer-Unfallversicherung
Bei der Sanierung helfen oft Freunde, Bekannte oder Verwandte. „Auch wenn sie das aus reiner Gefälligkeit tun und kein Geld dafür bekommen, müssen sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gemeldet und entsprechend Beiträge gezahlt werden“, so Karsten Radder. Die übernimmt im Schadensfall alle Kosten, die bei Unfällen von Bauhelfern entstehen, von der Heilbehandlung bis hin zu einer eventuellen Rentenzahlung.
Meike Voß zufolge sind die Helfer zwar auch geschützt, wenn sie der Bauherr nicht angemeldet hat. Dann aber könnten Bauherren nachträglich zur Kasse gebeten werden. Sie müssen in solchen Fällen nämlich mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Für die Bauherren selbst: Private Unfallversicherung
„Da der Bauherr nicht über die Bauhelferversicherung abgesichert ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung“, so Karsten Radder. Wer etwa selbst durch Arbeiten auf der Baustelle Schaden nimmt, kann dann - zum Beispiel im Falle einer Invalidität - notwendige Umbaumaßnahmen mit Hilfe der einmaligen Kapitalzahlung vornehmen lassen.
Für Schutz vor Brand, Einbruch, Vandalismus: Hausratversicherung
Was für die Wohngebäudeversicherung gilt, gilt auch für die Hausratversicherung: Wird ein Gerüst aufgebaut oder die Wohnfläche durch eine Sanierung vergrößert, sollte die Hausratversicherung davon erfahren. „Dann muss unter Umständen die Versicherungssumme angepasst werden, damit im Schadensfall keine Unterdeckung droht“, so Karsten Radder. Ist das Haus während der Sanierung unbewohnt, ist der Bauherr sogar dazu verpflichtet, das seinem Hausratversicherer mitzuteilen.