Mietrecht Markisen bedürfen der Zustimmung des Vermieters
Sonnenbalkone sind ein großes Plus einer jeden Mietwohnung. Allerdings ist dann meist auch ein guter Sonnenschutz wichtig. Muss ich bei der Auswahl den Vermieter fragen?

Berlin - Bauliche Maßnahmen an einer Mietwohnung bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Das gilt unter Umständen auch für Markisen. Sie dürfen nicht einfach fest angebaut werden, denn dadurch wird die Fassade beschädigt und das optische Erscheinungsbild verändert.
Ist die Sonneneinstrahlung jedoch sehr stark, darf der Vermieter dem Einbau nicht willkürlich ohne triftigen und fachlichen Grund widersprechen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 411 C 4836/13). Der Mieter kann dann einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung haben, wenn sein Interesse an einer Markise höher wiegt als das des Vermieters diese nicht zu montieren.
Für das Aufstellen von Sonnenschirmen auf dem Balkon muss keine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Dies kann vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten werden, so lange dafür nicht durch Bohrlöcher oder ähnliches in die Substanz des Hauses eingegriffen wird.