Wichtige Wohngebäudepolice Kündigung durch den Versicherer: So reagieren Hausbesitzer
Mitunter kommt es vor, dass Anbieter von Wohngebäudeversicherungen Versicherungsnehmern kündigen - meist nach Schadensfällen. Wie Betroffene in solchen Fällen am besten vorgehen.

Berlin/Düsseldorf - Ob Wetterextreme, Rohrbrüche oder Feuer: Ein Haus kann auf vielfältige Weise Schaden nehmen und schlimmstenfalls sogar in Schutt und Asche fallen. Damit Immobilienbesitzerinnen und -besitzer in solchen Fällen finanziell nicht vor dem Aus stehen, sollten sie unbedingt eine Wohngebäudeversicherung haben - sie übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau. Aber was, wenn der Versicherer von sich aus kündigt?
Generell gilt: „Eine Wohngebäudeversicherung kann sowohl der Versicherte als auch die Versicherung ohne Angaben von Gründen am Ende der Laufzeit kündigen“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung liegt demnach in der Regel bei drei Monaten vor Vertragsende. Haben Versicherer und Versicherte ihre Kündigung nicht vor Ablauf dieser Frist ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Sonderkündigungsrecht im Schadensfall
Im Schadensfall haben aber sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über eine Entschädigung des entsprechenden Schadensfalls können beide Seiten von ihrem Recht Gebrauch machen. Der aktuelle Schadensfall ist ungeachtet dessen noch zu regulieren.
Wie man die Kündigung der Wohngebäudeversicherung vermeidet
Versicherungsnehmer können einiges tun, um eine Kündigung des Versicherers zu vermeiden. „Eine Möglichkeit kann sein, kleinere Schäden selbst zu zahlen, anstatt sie der Versicherung zu melden“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Denn kommt es innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit zu einer Häufung von Schadensmeldungen, sieht der Versicherer womöglich ein höheres Risiko und kündigt daher die Police.
Und: Wie beim Abschluss aller Versicherungen gilt auch bei der Wohngebäudeversicherung, dass Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss korrekte Angaben machen und auf alle Fragen wahrheitsgemäß antworten müssen. Tun sie das nicht und es stellt sich im Schadensfall heraus, dass sie beim Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht haben, kann eine Kündigung der Police durch den Versicherer die Konsequenz sein.
Ein weiterer Punkt: In der Wohngebäudepolice gibt es den Begriff der Gefahrerhöhung. Das bedeutet, dass die Versicherung über etwaige Ausnahmesituationen zu informieren ist, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. „Dazu zählt beispielsweise, wenn die Immobilie nicht genutzt wird oder wegen Baumaßnahmen vorübergehend leersteht“, so der GDV-Sprecher. Gleiches gilt, wenn in das Haus ein Gewerbe einzieht.
Und falls der Versicherer trotz alledem kündigt?
Doch selbst wer alle Tipps befolgt, ist nicht immer vor einer Kündigung des Versicherers gefeit. Kommt es zu dieser Situation, sollten sich Betroffene wie folgt verhalten:
Schritt 1: Oft geht der Kündigungsgrund bereits aus dem Kündigungsschreiben hervor. Ist das nicht der Fall, sollten Versicherungsnehmer mit ihrem Versicherer Kontakt aufnehmen und den genauen Grund erfragen, rät Elke Weidenbach. Mit diesem Wissen können Gekündigte gezielter eine neue Versicherung suchen - etwa weil es eine hohe Schadenfrequenz oder Risikoerhöhung gab.
Schritt 2: Versuchen Sie, den Versicherer dazu zu bringen, die Kündigung zurückzunehmen. „Denn es ist nicht leicht, bei einer Kündigung durch den Vorversicherer einen neuen Versicherer zu finden“, sagt Weidenbach. Eine Option kann der Verbraucherschützerin zufolge zum Beispiel sein, mit dem bisherigen Versicherer einen Einjahresvertrag mit einer Selbstbeteiligung zu vereinbaren oder den Ausschluss bestimmter Leistungen auszuhandeln.
Schritt 3: So oder so sollten Versicherungsnehmerinnen und -nehmer im nächsten Schritt aktiv nach einem neuen Versicherer suchen. Nach GDV-Angaben gibt es über 80 Anbieter im Segment Wohngebäudeversicherung. „Empfehlenswert ist es, drei verbindliche Angebote inklusive Varianten für Selbstbehalte und Ausschlüsse einzuholen“, sagt Weidenbach. Hilfreich kann gegebenenfalls sein, eine Risikoreduzierung nachzuweisen, etwa in Form von Fotos oder Handwerkerrechnungen, die wichtige Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten belegen.
Im Zweifelsfall sind Kundinnen und Kunden bei einem erfahrenen Versicherungsvermittler gut aufgehoben. Bei einem Neuabschluss sollte die Wohngebäudeversicherung individuell angepasst werden, empfiehlt der GDV-Sprecher. Daher sei es wichtig, sich vor Vertragsabschluss gut beraten zu lassen, um die passende Police abzuschließen. Denn je nach Immobilie ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren zu erweitern, etwa Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung und Rückstau.