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Schnee, Eis und Dauerregen Bau vertraglich vor Witterung sichern

Harte Winter können ein unfertiges Haus schwer schädigen. Zwar ist ein Bauunternehmer zum Witterungsschutz verpflichtet, doch immer wieder gibt es Ärger. So vermeiden Sie böse Überraschungen.

Von dpa Aktualisiert: 18.11.2022, 13:59
Der Bauunternehmer ist für die Sicherung des Baus zuständig.
Der Bauunternehmer ist für die Sicherung des Baus zuständig. Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Berlin - Vorsicht, Wintereinbruch: Wer in der kalten Jahreszeit baut, sollte mit seinem Bauunternehmer dringend die Sicherung des Materials und der Leistungen gegen Winterschäden vertraglich regeln. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Konkret sei es sinnvoll, explizite vertragliche Regelungen zu treffen, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss.

Eis, Schnee und Dauerregen können Bauteilen schwer zusetzen. Bis zur Bauabnahme ist die Baufirma in der Pflicht, sie zu schützen. Das Problem: Art und Umfang richten sich nach den jeweiligen Gegebenheiten. Die Auslegung ist nach Erfahrung des VPB oft Quelle von Konflikten.