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Unfall im Kindergarten: Bei Arzt oder Kita melden

07.08.2008, 08:22

Berlin/dpa. - Verletzt sich ein Kind im Kindergarten, sollte das in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Denn Kinder sind während des Besuchs einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert.

Wenn dort oder auf dem Weg in die Kita ein Unfall geschieht, übernimmt die Versicherung die Kosten, erklärt Melanie Lorenz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Berlin. Bekommt die Erzieherin nichts von dem Unfall mit, sollten die Eltern ihn der Kita melden.

Gehen die Eltern mit ihrem Kind zum Arzt, müssen sie dort auf den Unfallort hinweisen. Dann rechnet der Arzt mit der Unfallkasse ab, erläutert Lorenz. Ist dem Kind aber nichts Schlimmes passiert, verzichten die Eltern auf den Arztbesuch und entstehen entsprechend keine Kosten, werde nichts bei der Unfallkasse dokumentiert.

Aber auch in diesem Fall ist es wichtig, dass der Unfall mit Datum und Hergang in der Kita in einem sogenannten Verbandbuch eingetragen wird. «Das erhalten die Einrichtungen kostenlos von der Unfallversicherung», sagt Lorenz. Sollte es durch einen Bagatellunfall doch zu Folgeschäden kommen, könnten diese so mit dem nicht angezeigten Unfall in Verbindung gebracht werden. Das ist wichtig, damit die Unfallkasse tätig wird.

Regeln zu Sicherheit und Gesundheitsschutz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: http://regelwerk.unfallkassen.de