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Rauchen Rauchen: Der leidige Qualm am Arbeitsplatz

Von Swantje Werner 06.10.2005, 11:37
Nachdem in den USA das Rauchen längst aus allen öffentlichen Einrichtungen verbannt worden ist, haben auch viele Unternehmen ihren Beschäftigten das Qualmen am Arbeitsplatz verboten (Archivfoto vom 30.05.2002). (Foto: dpa)
Nachdem in den USA das Rauchen längst aus allen öffentlichen Einrichtungen verbannt worden ist, haben auch viele Unternehmen ihren Beschäftigten das Qualmen am Arbeitsplatz verboten (Archivfoto vom 30.05.2002). (Foto: dpa) epa

Köln/Dortmund/dpa. - Die Frühstücks- oder Mittagspause istfür die meisten Arbeitnehmer eine willkommene Unterbrechung. Dochwenn die Luft im Aufenthaltsraum zum Schneiden ist, weil bereitssechs Kollegen ihre Zigarette gequalmt haben, vergeht so manchemNichtraucher der Appetit aufs Brötchen. Die gesetzlichen Vorgabenstellen zwar seit dem Jahr 2002 die Nichtraucher deutlich besser,sagt Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. Bei der praktischen Umsetzungbestehe aber oft Unsicherheit, urteilt die Bundeszentrale fürgesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln.

Bei der «Europawoche gegen den Krebs» vom 10. bis 16. Oktober mitdem Motto «Endlich rauchfrei arbeiten!» setzt die BZgA deshalb aufAufklärung. Für Betriebe und Betroffene wurden mehrere kostenloseInformationsschriften zusammengestellt und eine Hotline eingerichtet.Auch die Deutsche Krebshilfe in Bonn hält Materialien bereit undberät über eine Telefon-Hotline Arbeitnehmer, Arbeitgeber,Betriebsräte und Betriebsärzte.

Der Paragraf 5 der 2002 überarbeiteten Arbeitsstättenverordnungsieht vor, dass «der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zutreffen hat, damit die nichtrauchenden Beschäftigten am Arbeitsplatzvor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden»,erläutert die BZgA. Bereits seit 1998 sei Tabakrauch der höchstenGefahrenstufe Krebs erregender Arbeitsstoffe zugeordnet. NachAngaben der Deutschen Krebsgesellschaft in Frankfurt/Main sterben proJahr 860 Menschen an den Folgen des Passivrauchens am Arbeitsplatz.

«Jeder hat das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz», sagtArbeitsschutzexperte Feldmann. In vielen Firmen gebe es mittlerweileentsprechende Betriebsvereinbarungen. «Darin können beispielsweiseRaucherpausen geregelt und "Raucherinseln" festgelegt werden.»

Letztlich hat laut Feldmann der Betriebsleiter die Verantwortung:«Als Chef muss ich das aufgreifen.» Wird die Betriebsleitung nichtvon sich aus aktiv, können Beschäftigte - sofern sie nicht selbst zueinvernehmlichen Regelungen kommen - den Sicherheitsbeauftragten, denBetriebsrat oder den Betriebsarzt ansprechen. Das Konfliktpotenzialrund um den Glimmstängel ist nach Einschätzung der Behörde aber seitder Neuregelung vor drei Jahren geringer geworden.

Auch nach den Erfahrungen von Inge Wolff vom ArbeitskreisUmgangsformen International in Bielefeld wurden in vielen großenUnternehmen bereits eindeutige Regelungen geschaffen. In kleinerenBetrieben müssten Nichtraucher aber oft noch hart für ihre Rechtekämpfen. Dabei sei, unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben, dasHöflichkeitsgebot eigentlich klar: «Raucher müssen Rücksicht nehmen».

Wird ein rauchender Kollege neu in das Büro eines Nichtrauchersversetzt, sei die Lage einfach: «Als Nichtraucher sollte man sofortsagen, dass Rauchen in diesem Raum nicht erwünscht ist.» Qualmt derKollege auf der anderen Seite des Schreibtisches aber schon seit fünfJahren, hat der Nichtraucher einen schweren Stand.

Am besten sind Wolff zufolge so genannte Ich-Botschaften. «Ichsage also nicht "Dein Rauchen stört mich zunehmend", sondernbeispielsweise: "Ich habe mich mit dem Thema noch einmal eingehenderbeschäftigt und ich glaube, es wäre gut, wenn wir doch eine neueRauchregelung treffen würden".» Wer befürchten muss, dass schon einehöfliche Bitte das Arbeitsklima belastet, sollte sich Wolff zufolgedirekt an den Chef oder den Betriebsrat wenden.

Mit der Einführung von Raucherpausen kommt in manchen Betriebenallerdings auch Kritik auf: Raucher seien weniger produktiv, heißtes. Doch in vielen Unternehmen müssen sich die Beschäftigten für ihreRaucherpause vom Dienst abmelden, sagt Arbeitsschutzexperte Feldmann.In anderen Betrieben gönnten sich auch Nichtraucher einmal einSchwätzchen bei einer Tasse Kaffee. Und um komplexe Aufgaben lösen zukönnen, sei ein informeller Austausch - egal ob bei einer Zigaretteoder bei einem Apfel - ohnehin oftmals genau die richtige Strategie.

Informationen: Die BZgA hat unter Tel. 01805/31 31 31 einBeratungstelefon für Nichtraucher eingerichtet. Die Hotline derDeutschen Krebshilfe ist erreichbar unter 06221/42 42 00. Bei derBZGA können folgende Broschüren kostenlos bestellt werden:«rauchfrei! am Arbeitsplatz» - eine Broschüre für Arbeitnehmer,«Rauchfrei am Arbeitsplatz» - ein Leitfaden für Betriebe, «Ja ichwerde rauchfrei», eine Anleitung für künftige Nichtraucher,«Rauchfrei - ein Kalender für die ersten 100 Tage»; Bestelladresse:BZgA, 51101 Köln (Fax: 0221/899 22 57, E-Mail: [email protected]).Materialien der Deutschen Krebshilfe können angefordert werden unterTel 0228/72 99 00, Fax: 0228/729 90 11.

Internet: www.rauchfrei-info.de,wwa.aktionsbuendnis-nichtrauchen.de, www.krebshilfe.de