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Ratgeber Ratgeber: Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel?

29.09.2010, 07:57

Berlin/dpa. - Sich im Pflegegesetz-Dschungel zurecht zu finden, ist nicht immer einfach. Zum Beispiel, wenn es um Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel geht: Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch? Welche Kasse ist zuständig? Wie viel muss der Versicherte zahlen?

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind die vielen gesetzlichen Bestimmungen oft verwirrend. Da fällt es zum Beispiel schwer, herauszufinden, ob ein Pflegebett ein Hilfsmittel oder ein Pflegehilfsmittel ist und wer für welche Kosten aufkommt.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Hilfsmittel sind Produkte, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. «Zu den gängigsten Hilfsmitteln gehören Inkontinenzartikel, also zum Beispiel Windeln», erklärt Udo Barske, Sprecher des AOK-Bundesverbandes in Berlin. «Häufig verordnet werden auch Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe und Rollatoren.»

Pflegehilfsmittel hingegen dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, zur Linderung von Beschwerden eines Pflegebedürftigen beizutragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen. Die bekanntesten technischen Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Betteinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.

WER IST ZUSTÄNDIG? Für Hilfsmittel ist in der Regel die Krankenkasse zuständig, für Pflegehilfsmittel die Pflegekasse. Der Anspruch auf ein Hilfsmittel hat eine Voraussetzung: «Der Arzt muss die dringende Erforderlichkeit eines Hilfsmittels feststellen»,erklärt Ludwig Schweigmann von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund. Der Arzt verordnet ein Hilfsmittel per Rezept. «Je konkreter und detaillierter diese Verordnung formuliert ist, umso besser», sagt Jens Kaffenberger vom Sozialverband VdK Deutschland.

Hat der Versicherte seine Verordnung in der Hand, muss er bei seiner Krankenkasse erfragen, mit welchen Hilfsmittellieferanten in seiner Nähe sie einen Liefervertrag hat, und einen Anbieter auswählen. «Dieser wählt dann das für den Versicherten passende Produkt aus, nimmt gegebenenfalls Maß und erstellt in vielen Fällen auch einen Kostenvoranschlag, den er dann zusammen mit der Verordnung bei der Krankenkasse einreicht», erläutert Barske. Die Krankenkasse prüft daraufhin die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit - und erteilt, wenn alles in Ordnung ist, die Kostenzusage.

Nur wenn die Pflegebedürftigkeit eines Patienten festgestellt wurde, dieser zu Hause gepflegt wird und keine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht, trägt die Pflegekasse die Kosten. Der Patientmuss das Pflegehilfsmittel formlos bei ihr beantragen - am besten mit detaillierter Beschreibung und Benennung des Einsatzzweckes. Der Arzt kann keine Verordnung ausstellen. Aber: «Seine medizinische Stellungnahme kann bei der Beantragung eines Pflegehilfsmittels eine wichtige Argumentationshilfe sein», sagt Schweigmann.

WIE HOCH IST DIE EIGENBETEILIGUNG? «Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent und höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf, bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln ebenfalls zehn Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro», fasst Kaffenberger zusammen. Für manche Hilfsmittel, etwa Hörgeräte, wurden Festbeträge festgelegt. Bei Pflegehilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse die Kosten unabhängig von der Pflegestufe.«Für ein Pflegehilfsmittel hat der Versicherte lediglich eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Abgabe-/Vertragspreises zutragen, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel», sagt Barske.

WO GIBT ES INFORMATIONEN? Auf dem Weg zum Hilfs- oder Pflegehilfsmittel lauern verschiedene Fallstricke. Sie beginnen beider Abgrenzung zwischen beiden. So kann eine wiederverwendbare Bettschutzeinlage oder ein Einmalhandschuh sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein. Damit sind Patienten und Angehörige oft überfordert. Infotelefone der Kassen, Unabhängige Patientenberatung, Pflegestützpunkte und Landesverbände des VdK helfen weiter.