Ohne Foto keine Gesundheitskarte - Verweigerung riskant
Witten/Berlin/dpa. - Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte rückt näher. Viele gesetzlich Krankenversicherte erhalten derzeit Briefe von ihrer Kasse - sie sollen ein Foto von sich einschicken. Kritiker rufen die Versicherten allerdings zur Verweigerung auf.
Denn die sensiblen Daten sollen zentral gespeichert werden - und das sei anfällig für Missbrauch. Doch wer den Kassen sein Foto verweigert, riskiere im schlimmsten Fall, keine neue Versichertenkarte zu bekommen, warnt Stefan Palmowski von der unabhängigen Patientenberatung in Witten.
Verweigerer ständen dann bei einem Arztbesuch vor dem Problem, ihren Versicherungsschutz nachweisen zu können - was nicht einfach sein dürfte, wie auch Wolfram-Arnim Candidus, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten in Heppenheim, sagt. Vielleicht gebe sich der behandelnde Arzt in diesem Fall mit der Versicherungsnummer zufrieden. Wahrscheinlich würden Patienten ohne gültige Versichertenkarte aber nur im Notfall behandelt.
Dennoch rät Candidus vorerst zur Verweigerung. Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Sicherheit der Karte durch das Lichtbild zu verbessern. Für Candidus bringt das Foto aber keinerlei Vorteile: Dass es Missbrauch vorbeuge, sei falsch. Denn die Kassen prüften nicht, ob das eingeschickte Foto tatsächlich die genannte Person zeige. «Damit ändert sich nichts im Vergleich zum bisherigen Zustand.» Im Prinzip könne also jeder ein Bild von irgendwem einschicken.
Versicherte sollten also gelassen reagieren, auch wenn sie von ihrer Krankenkasse unter Druck gesetzt werden. Offenbar passiert derzeit genau das: Manche Kassen drohten ihren Mitgliedern, dass sie ihren Versicherungsschutz verlören, wenn sie kein Passfoto einschicken - solche Drohbriefe lägen ihm schriftlich vor, sagt Candidus. Sie entbehrten jeder rechtlichen Grundlage und seien eine «willkürliche Täuschung der Versicherten.» Der Versicherungsschutz bestehe auf jeden Fall weiter - auch ohne Foto.
Ann Marini dagegen sagt, sie habe von solchen Fällen noch nichts gehört. Die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes in Berlin erklärt, dass die Kassen kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit den Patienten hätten. Der Gesetzgeber schreibe in Paragraf 291 des Sozialgesetzbuchs V vor, dass Versichertenkarten künftig neben der Unterschrift des Versicherten auch sein Lichtbild enthalten müssen. Daran würden sich die Kassen halten.
Laut Palmowski werde vom Gesetz kein biometrisches Foto wie für den Personalausweis verlangt. Das Foto solle nur den Anforderungen eines herkömmlichen Passbildes genügen. Eigentlich, erläutert Marini, gelte die Fotopflicht nicht erst für die neue elektronische Karte, sondern bereits für die aktuellen Versichertenkarten. Die meisten Kassen hätten die Umstellung aber zurückgestellt, weil sie mit einer rascheren Einführung rechneten. Einzig die AOK Baden-Württemberg habe nach ihrem Wissen bereits Versichertenkarten mit Fotos ausgegeben. Marini sagt, sie könne sich aber vorstellen, dass manche Kassen bei der nächsten Erneuerung die herkömmlichen Karten mit Fotos versehen, wenn die Einführung der neuen Karte noch lange auf sich warten lasse.
Wann es so weit ist, sei im Moment schwierig zu sagen: «Das hängt von den einzelnen Regionen ab.» So werde derzeit in einigen Gegenden Nordrhein-Westfalens mit dem sogenannten Basis-Rollout begonnen. Das bedeutet, dass Ärzte in der Modellregion mit elektronischen Kartenlesegeräten ausgestattet wurden. Haben dort bis zum Stichtag am 30. Juni mindestens 85 Prozent der Ärzte ein Lesegerät, werden die ersten Kassen voraussichtlich die neuen elektronischen Karten an ihre Versicherten verschicken. Darüber entscheide jede Kasse allein, erklärt Marini. Deshalb könne es keinen verbindlichen Stichtag geben, ab dem die Karte für ganz Deutschland eingeführt wird.
Candidus glaubt, dass es gar nicht erst so weit kommen wird - er vermutet, dass das ganze Vorhaben nach der Bundestagswahl gekippt wird. Ann Marini kann sich das dagegen nicht vorstellen: «Dafür wurde schon von allen Beteiligten zu viel Zeit und Geld in ihre Entwicklung gesteckt.» Sollte sie Recht behalten, würde Candidus seinen Ratschlag für die Versicherten ändern: «Wenn es ein verbindliches Datum für die Einführung gibt, würde ich ein Foto einschicken, um nicht zu riskieren, dass man vom Arzt nicht behandelt wird.»
Infos vom Gesundheitsministerium zur Gesundheitskarte: www.die-gesundheitskarte.de
Die neue elektronische Gesundheitskarte soll die Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken, Kassen und Patienten verbessern. Der Austausch von Daten soll beschleunigt und vereinfacht werden - das soll Kosten und Arbeit sparen. Bislang müssen zum Beispiel Arztberichte, Krankenakten oder Rezepte auf Papier verschickt werden. Die neue Karte soll den Zugriff auf zentral gespeicherte Daten ermöglichen - zum Beispiel in der Praxis oder Apotheke. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass weiter unklar ist, wer unter welchen Umständen auf welche Daten zugreifen soll. Der Chaos Computer Club hatte in der Vergangenheit beim Thema Gesundheitskarte einen besseren Schutz zentral gesammelter Daten angemahnt.