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Krankenhaus Krankenhaus: Ambulante oder stationäre OP?

Von Eva Neumann 20.09.2006, 18:15

Düsseldorf/dpa. - «Möglich ist dies durch neue Operationstechniken, punktgenauere Anästhesiemethoden mit geringeren Nachwirkungen und bessere Ausstattung der Praxen», erklärt der Experte. Allerdings kommt ein ambulanter Eingriff nicht bei jeder Diagnose in Frage. «Ambulante Eingriffe sind in der Regel kleinere Operationen mit geringen Komplikationsrisiken und meist einer lokalen Betäubung oder einer Kurznarkose», sagt Claus Krüger vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) in Essen.

Mögliche ambulante Eingriffe sind in einem Katalog von Krankenkassen, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und deutscher Krankenhausgesellschaft festgelegt, sagt Jörg Friedrich, Forschungsbereichsleiter Krankenhaus im wissenschaftlichen Institut der AOK (Wido) in Bonn.

Dieser Katalog ist in zwei Kategorien untergliedert: Operationen der Kategorie eins - etwa der einfache Graue Star - müssen ambulant ausgeführt werden. Ein Krankenhaus, das einen Patienten zu einem solchen Eingriff stationär aufnimmt, muss dies begründen. Operationen der Kategorie zwei können, aber müssen nicht ambulant erfolgen. Das gilt zum Beispiel für eine wiederholte Operation bei Grauem Star.

«Ganz entscheidend für jede ambulante Operation ist, dass die Nachsorge geregelt sein muss», sagt Krüger. Sie reicht von der Heimfahrt über den Verbandwechsel bis zur häuslichen Versorgung. Je nach Operation kann der Patient vorübergehend stark eingeschränkt sein: Wer eine Kniespiegelung hinter sich hat, kann nicht Auto fahren oder alleine Treppen steigen. Ohne Hilfe von Angehörigen oder einem Pflegedienst ist eine ambulante Operation dann nicht angebracht.

Und wer unsicher ist, sollte eine zweite Meinung einholen. «Das gilt auch, wenn ein Patient den Eindruck hat, gedrängt zu werden. Oder wenn der beratende Arzt ein wirtschaftliches Interesse hat - etwa weil er selbst ambulanter Anbieter ist», sagt Verbraucherschützer Schuldzinski. Ansprechbar ist dann ein zweiter Mediziner oder auch der Berater am Infotelefon der Krankenkasse.

Sprechen keine Gründe gegen eine ambulante Operation, so beginnt die Suche nach einem geeigneten Operateur. «Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist, wieviel Erfahrung der Operateur mit der spezifischen Operation hat», sagt der Anästhesist Elmar Mertens, Präsidiumsmitglied im Berufsverband Deutscher Anästhesisten.

Details des Eingriffs wie die Betäubung müssen im Vorgespräch mit dem Operateur erörtert werden. Ambulante Operationen können unter Lokalanästhesie, aber auch unter Vollnarkose vorgenommen werden, wenn keine spezifischen Risiken vorliegen. Wenn eine Vollnarkose notwendig ist, muss mindestens einen Tag vor der Operation eine ausführliche Beratung durch den Anästhesisten erfolgen.

Daneben sollte die Regelung der Nachsorge sowie die Versorgung im Notfall, beispielsweise bei Blutverlust, besprochen werden. Das ist umso wichtiger, je umfangreicher und risikoreicher die Operation ist. Erst wenn diese Details geklärt sind, kann der Eingriff stattfinden.

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