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Gutachter prüft Anspruch auf Pflegeleistungen

22.05.2007, 20:37

Halle/MZ. - So muss der Pflegebedürftige etwa wissen, dass er sich dem Gutachter gegenüber nicht bemühen sollte, bestimmte Alltagshandlungen selbst auszuführen, die sonst der Angehörige übernimmt. Umgekehrt kann es ungünstig sein, wenn dieser die Situation zu drastisch darstellt. Der Angehörige darf zum Beispiel nicht zu Protokoll geben, er müsse den Pflegebedürftigen im Bett liegend waschen, wenn dieser in Wahrheit auf der Bettkante sitzend mithelfen kann. Denn letzteres ist in der Regel mit einem höheren Zeitaufwand verbunden, der vom MDK in der Regel auch anerkannt wird.

Zahlreiche solcher Hinweise für Pflegebedürftige und Angehörige hat die Verbraucherzentrale im neuen Ratgeber "Das Pflegegutachten" zusammengefasst. dpa

Den Ratgeber gibt es für 4,90 Euro bei der Verbraucherzentrale oder unter Telefon 0180 / 500 14 33; (14 Cent / Minute)