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  7. Gesundheit: Masern-Impfung – Wann und wie oft impfen? Masern-Ausbruch in Grundschule in Halle

Ausbruch in hallescher Grundschule Masern-Impfung – Wann und wie oft Sie sich impfen lassen sollten

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. In einer Grundschule in Sachsen-Anhalt hat es jetzt einen Ausbruch gegeben. Bei Kindern wie auch Erwachsenen kann die Krankheit zu schweren Komplikationen führen. Eine Impfung gegen Masern ist deshalb wichtig. Wann und wie oft geimpft werden sollte.

Aktualisiert: 03.07.2023, 16:32
Eine Infektion mit Masern kann schwere Komplikationen verursachen. Eine Impfung ist deshalb wichtig - und sollte auch noch im Erwachsenenalter erfolgen.
Eine Infektion mit Masern kann schwere Komplikationen verursachen. Eine Impfung ist deshalb wichtig - und sollte auch noch im Erwachsenenalter erfolgen. (Foto: dpa)

Halle (Saale)/DUR/acs - Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. In einer Grundschule in Halle-Neustadt hat es jetzt einen Ausbruch gegeben. Normaler Schulbetrieb ist nicht möglich.

Mehr als die Hälfte der Masern-Fälle in Deutschland treten bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum Alter von 40 Jahren auf. Das berichtet impfen-info.de. Bei Kindern wie auch Erwachsenen kann die Erkrankung schwer verlaufen und mit Komplikationen einhergehen. Deshalb ist eine Impfung wichtig.

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Masern-Impfung bei Kindern - meist gibt es die MMR-Kombi

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Masern-Impfung für alle Kinder. Es werden zwei Impfstoffdosen verabreicht. Babys und Kleinkinder sollten die erste Impfung dabei im Alter von 11 bis 14 Monaten erhalten. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung, ungefähr im Alter von 15 bis 23 Monaten durchgeführt werden.

Die Stiko empfiehlt die Masern-Impfung als MMR-Kombinationsimpfung. Das heißt, dass mit der Impfung gemeinsam gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft wird.

Masern-Impfung bei Erwachsenen - dringend empfohlen und machmal Pflicht

Es wird auch allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, eine einmalige Impfung gegen Masern empfohlen.

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Personen, die darüber hinaus in bestimmten Berufen arbeiten, müssen nach dem Masernschutzgesetz mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.

Das betrifft Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Kindertagespflege, oder auch Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften, oder in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, oder in bestimmten Heilberufen tätig und nach 1970 geboren sind.