Gesetzlich Versicherte Gesetzlich Versicherte: Kündigung ist immer möglich
Halle (Saale) - Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse können ihren Vertrag jederzeit ordentlich kündigen und in eine andere, für sie günstigere gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Darauf macht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung aufmerksam. Einzige Voraussetzung dafür ist: Der Versicherte muss mindestens 18 Monate lang Mitglied in der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein (Mindestbindungsfrist). Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist zwei volle Monate.
Ein Sonderkündigungsrecht steht dagegen beispielsweise zu, wenn eine gesetzliche Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag für Mitglieder erhöht. Dann müssen Mitglieder innerhalb des Monats kündigen, zu dem die Zusatzbeiträge erhöht werden sollen. Beispiel: Wird der Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar erhöht, haben Versicherte grundsätzlich bis zum 31. Januar Zeit zu kündigen. In der Regel dauert es zwei Monate, bis sie beim neuen Versicherer Mitglied werden können. (mz)