Früherkennung Früherkennung: Wem welche Untersuchung zusteht und welche neue Regeln gelten

Halle (Saale) - Wer sich gesund fühlt, verschwendet meist keinen Gedanken daran, zum Arzt zu gehen. Das Problem: Viele Krankheiten wie Bluthochdruck oder erhöhte Blutfettwerte machen sich anfangs kaum bemerkbar. Sie können aber später zum Beispiel zu einem Herzinfarkt oder Schlaganfall führen. Damit es dazu nicht kommt, sind Untersuchungen zur Früherkennung wichtig. Je eher Risiken erkannt werden und je früher man gegensteuert, desto besser sind die Chancen auf viele weitere gesunde Jahre.
Krebsfrüherkennung für Frauen
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab einem Alter von 20 Jahren haben hierauf alle zwölf Monate Anspruch. Die Untersuchung erfolgt bei einem Gynäkologen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals genommen. Außerdem werden die inneren und äußeren Geschlechtsorgane untersucht, wie Ann Marini vom GKV Spitzenverband in Berlin erklärt.
Chlamydien-Screening für Frauen
Chlamydien sind Bakterien. Sie führen zu Entzündungen der Harnröhre, der Genitalien und des Enddarms. Viele Chlamy-dien-Infektionen werden nicht entdeckt, weil sie kaum Beschwerden verursachen. Die Bakterien können aber zu Unfruchtbarkeit führen - oder bei Schwangeren zu einer Frühgeburt. „Anspruch auf ein jährliches Chlamydien-Screening haben gesetzlich Krankenversicherte bis zum Alter von 25 Jahren“, sagt Marini.
Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen
Das ist eine GKV-Leistung für Frauen ab 30 Jahren. Im Fokus stehen Veränderungen von Haut oder Brust. Hinzu kommt laut Marini ein Abtasten des Arztes von Brust und Achselhöhlen auf Auffälligkeiten. Der Gynäkologe erklärt auch, wie die Patientin selbst ihre Brust abtasten kann.
Check-up für Frauen und Männer
Bei diesen Untersuchungen schaut der Arzt, wie gesund jemand ist. Bisher stand diese Leistung gesetzlich Versicherten ab 35 alle zwei Jahre zu. Seit wenigen Tagen haben Kassenpatienten alle drei Jahre Anspruch darauf, dafür gibt es eine weitere einmalige Untersuchung im Alter zwischen 18 und 35 Jahren.
Neben Untersuchungen zur Früherkennung auf Kassenkosten gibt es Zusatz-Vorsorgen, die Ärzte als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die Patienten müssen die Kosten tragen. Laut Gesundheitsministerium liegen für IGeL-Angebote keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vor, oder sie sind noch nicht auf ihren Nutzen bewertet worden. Über die Aufnahme neuer Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der Kassen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.
Der Bundesausschuss legt fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Bei diesen Leistungen muss nachgewiesen werden, dass sie in Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. (mz/luw)
Beim Check-up stellt der Arzt ein paar Fragen zur Vorgeschichte des Patienten. Danach erfolge eine körperliche Untersuchung, bei der unter anderem Herz, Bauch und Lunge überprüft werden, erläutert der Internist Professor Ulrich R. Fölsch. Anschließend nimmt der Arzt Blut ab. Es wird im Labor mit Blick auf Blutzucker- und Cholesterinwerte untersucht. Anhand der Ergebnisse kann der Arzt einschätzen, ob ein Risiko etwa für Diabetes mellitus besteht. Bislang kam die GKV nur für die Bestimmung des Gesamtcholesterins auf. Ab sofort ist ein differenziertes Bild vom Cholesterin möglich - aufgeschlüsselt nach dem „guten“ und dem „bösen“ Cholesterin sowie den Triglyzeriden.
Zudem wird beim Check-up der Blutdruck des Patienten gemessen. Dieser Wert kann gemeinsam mit dem Cholesterin-Wert Aufschluss darüber geben, ob ein Risiko für Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) oder für einen Herzinfarkt besteht. Ebenfalls zum Check-up gehört eine Urin-Untersuchung. Sie gibt Hinweise etwa auf Nieren- oder Blasenerkrankungen. „Der Arzt überprüft beim Check-up jetzt auch den Impfstatus“, sagt Fölsch. Das gehört seit der vergangenen Woche zum Leistungskatalog.
Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer
Dabei geht es darum, Anzeichen für weißen oder schwarzen Hautkrebs aufzuspüren. Der Arzt schaut sich den ganzen Körper an. Dieses Screening sollte nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden, rät das Bundesgesundheitsministerium. Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren dürfen es künftig alle drei Jahre in Anspruch nehmen.
Krebsfrüherkennung für Männer
Ab ihrem 45. Lebensjahr haben Männer die Möglichkeit, diese Untersuchung jährlich auf Kassenkosten in Anspruch zu nehmen. Dabei werden die Prostata und die äußeren Genitale abgetastet.Mammographie-Screening für Frauen
Frauen ab 50 erhalten bis zu ihrem 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung. Dabei werden ihre Brüste bei einer Mammographie geröntgt, um so etwa Knötchen auf die Spur zu kommen.
Darmkrebsfrüherkennung für Frauen und Männer
Ab dem 50. bis zu ihrem 55. Lebensjahr haben Frauen und Männer jährlich, ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre, Anspruch auf eine Untersuchung, die verborgenes Blut im Stuhl aufspürt. Alternativ hierzu können Erwachsene ab dem 55. Lebensjahr im Abstand von zehn Jahren zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen vornehmen lassen.
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen
Seit Januar 2018 dürfen Männer ab 65 einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysma (Erweiterung der Bauchschlagader) in Anspruch nehmen. Die Untersuchung werde nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger davon betroffen seien als Frauen, heißt es dazu beim Bundesgesundheitsministerium zur Begründung.
Zahnvorsorge für Frauen und Männer
Die GKV zahlt für ihre erwachsenen Versicherten zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr. Außerdem kommt sie alle zwölf Monate für die Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen auf. (mz)