Bei Patientenverfügung an Vorsorgevollmacht denken
Hamburg/dpa. - Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte auch eine Vorsorgevollmacht ausstellen. «Die beste Patientenverfügung nützt ohne begleitende Vorsorgevollmacht wenig», sagt Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer.
Denn oft sei der Patient nicht mehr in der Lage, seinen niedergelegten Willen Ärzten und Pflegepersonal mitzuteilen. Zugleich könnten damit Personen bevollmächtigt werden, die Bankgeschäfte oder die Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen zu erledigen.
Wie die Patientenverfügung selbst sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich festgehalten werden, rät Thomas Diehn, Sprecher der Bundesnotarkammer in Berlin. Gesetzlich sei zwar überhaupt keine Form vorgeschrieben. Doch eine mündliche Vollmacht sei wenig praktikabel, weil sie im Ernstfall niemand glauben wird.
Diehn empfiehlt, die Vollmacht wie auch die Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) einzutragen. Das könnte der Verfasser auch selbst im Internet erledigen. Er erhalte dann eine ZVR-Card, die er im Portemonnaie mitführen kann. So wüssten die Ärzte im Notfall sofort, für wen der Patient eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat. Das Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen tritt am Dienstag (1. September) in Kraft.
Zentrales Vorsorgeregister: www.vorsorgeregister.de
Infos und Formulierungshilfen zum Thema Patientenverfügung: www.bmj.de/patientenverfuegung