Gartenlaube Gartenlaube: Wenn's dem lieben Nachbarn nicht gefällt
Wenn’s dem lieben Nachbarn nicht gefällt
Er ist der Wunsch vieler Städter: ein kleiner Schrebergarten in der Nähe der Wohnung. Ein grüner Hort, um am Wochenende der Enge der Stadt zu entfliehen, Gemüse und Obst anzubauen und ein friedliches Idyll zu genießen. Allerdings sieht die Realität oft anders aus ...
In der Stadt ist es eng. Haus steht an Haus, die Balkone sind klein und nicht geeignet, Äpfel und Salat anzubauen. Dabei wünschen sich das viele: Das Kulturangebot der Stadt gepaart mit einem Rückzugswinkel in dörflicher Atmosphäre. So unmöglich, wie es klingt, ist das nicht. In vielen Städten gibt es Schrebergärten, in denen sich der Hobbygärtner nach Lust und Laune austoben kann. Zumindest, solange er dabei nicht gegen die Regeln verstößt und den Nachbarn nicht nervt.
Die richtige Laube
Wer kleingärtnern will, muss zunächst die passende Parzelle finden. Das ist nicht so einfach, denn viele Schrebergärten haben bereits einen Besitzer. Darum gibt es in einigen Städten lange Wartelisten, auf die man sich schreiben lassen kann. Dabei sollte Ihnen klar sein: Je weiter weg von Ihrer Wohnung der Schrebergarten liegt, desto seltener werden Sie dorthin fahren. Weil das auch die entsprechenden Vereine wissen, achten sie oft darauf, dass neue Gärtner in der Nähe wohnen. Bei einigen Vereinen muss man eine Art Vorstellungsgespräch bestehen, in dem man über sich selbst erzählt und darüber, was man mit dem kleinen Garten vorhat. Außerdem wird häufig erwartet, dass sich die Mitglieder in die Vereinsarbeit einbringen.
Eine Frage des Gesetzes
Zusätzlich ist das Kleingartenleben natürlich gesetzlich geregelt – nämlich im Bundeskleingartengesetz: www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html. Dort steht beispielsweise, wie lange ein Pachtvertrag laufen muss, wie groß eine Laube oder wie hoch die Pacht sein darf. Zusätzlich hat jeder Kleingartenverein seine eigene Satzung, in der beispielsweise steht, wie hoch Bäume maximal werden dürfen oder auf wie viel Prozent der Fläche Obst und Gemüse angebaut werden müssen.
Die Nachbarn
Und schließlich spielen auch die Nachbarn eine Rolle, denn hier gilt das Gleiche wie in der Stadtwohnung: Feiert ein Nachbar zu laut, beschwert sich der andere. Wird in der Mittagspause lärmend gearbeitet, führt auch das zu Beschwerden. Im Prinzip ist im Schrebergarten der gleiche Ärger vorprogrammiert wie zu Hause. Darum kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Sprechen Sie Ihren Sparkassenberater darauf an.
Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (www.kleingarten-bund.de). Er kann Sie an den betreffenden Landesverband weiterleiten. Und dort finden Sie mit etwas Glück die passende Gartenparzelle vor Ihrer Haustür.