Garten Garten: Formale Voraussetzungen für den Brunnenbau
Mönchengladbach/Bremen/ddp. - Generell ist jede Bohrung, die das Grundwasser berührt oder beeinflusst, anzeigepflichtig. Je nach örtlicher Unterer Wasserbehörde und nach Nutzung des Brunnens ist dieser darüber hinaus genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig.
Innerhalb von Trinkwasserschutzzonen und –gebieten bestehen Nutzungsverbote bzw. –beschränkungen.
Eine Genehmigung für einen Brunnen, der ausschließlich für Brauchwasserzwecke angelegt werden soll, ist relativ einfach zu bekommen. Dieses Wasser kann dann für die Toilettenspülung, die Waschmaschine oder insbesondere die Gartenbewässerung verwendet werden.
Soll der Brunnen auch zur Trinkwassernutzung verwendet werden, muss selbstverständlich einiges mehr in Richtung auf Wasserqualität und -hygiene beachtet werden. Zum Beispiel muss das Gesundheitsamt oder ein privates Institut vorher die Qualität des Wassers prüfen. Auch während des Betriebs des Brunnens muss das Wasser einmal im Jahr überprüft werden.
Auf jeden Fall muss die Installationen der Brunnenanlage getrennt von denen der öffentlichen Wasserversorgung verlaufen, um eine mögliche Verunreinigung des Leitungswassernetzes zu verhindern.
(Quelle: www.baumarkt.de, Mönchengladbach / Gunter Borchert, Bundesfachgruppe Brunnenbau, Bremen)