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Zu krank für die Arbeit Zu krank für die Arbeit: Wie sichere ich mich richtig ab?

21.06.2015, 10:48
Bei Fragen rund um die Rente lauern auch viele Irrtümer.
Bei Fragen rund um die Rente lauern auch viele Irrtümer. imago/suedraumfoto

Jürgen F., Hettstedt: Ich erhalte seit 2008 eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Da sich mein Gesundheitszustand extrem verschlechtert hat, möchte ich eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Könnte es sein, dass ich bei Bestätigung vielleicht finanziell schlechter gestellt werde? Ich habe seit 2008 nicht mehr gearbeitet.

Antwort: Ihr verschlechterter Gesundheitszustand kann den Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente begründen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft, ob Ihnen diese Rente zusteht. Im Fall einer Befürwortung würden Sie auf keinen Fall finanziell schlechter gestellt werden. Entweder bleibt die Höhe der Erwerbsminderungsrente wie bisher oder sie steigt. Der bisherige Betrag Ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente unterliegt dem Bestandsschutz.

Karin B., Saalekreis: Mein Mann wird 57, hat Dachdecker gelernt und arbeitet seither in dem Beruf. Als Diabetiker unterliegt er extremen Zuckerschwankungen, leidet unter Gelenkschmerzen und hatte mehrere Bandscheibenvorfälle. Einen neuen Job zu finden, ist so gut wie aussichtslos. Könnte eine Umschulung oder eine Erwerbsminderungsrente für ihn infrage kommen? Er ist bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland rentenversichert.

Antwort: Da Ihrer Schilderung zufolge die Erwerbsfähigkeit Ihres Mannes aus gesundheitlichen Gründen bedroht ist, kann er bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland einen Antrag auf berufliche oder medizinische Rehabilitation stellen. Sollte nach der medizinischen Beurteilung des Rentenversicherungsträgers eine Reha die gesundheitlichen Einschränkungen nicht beheben können oder sollte einer Reha stattgegeben werden und diese aber nicht den gewünschten gesundheitlichen Erfolg bringen, lässt sich der Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umdeuten.

Wichtig für Ihren Mann ist zunächst, dass er bei der Rentenversicherung den Reha-Antrag stellt. Dazu empfiehlt sich, bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten erhalten Sie im Internet oder auch unter der Servicenummer 0800/1000 4800. Zu dem Termin sollte Ihr Mann alle relevanten medizinischen Unterlagen der behandelnden Ärzte als Kopie mitbringen.

Wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Gerd L., Harzkreis: Ich bin 54 Jahre alt, leide unter einer Chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) und bin jetzt schon seit Wochen krankgeschrieben. Wie lange bekomme ich Krankengeld und wie kann es für mich weiterlaufen, wenn es mir immer schlechter geht?

Antwort: Anspruch auf Krankengeld besteht grundsätzlich für 78 Wochen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich aber bitte bei Ihrer Krankenkasse. Falls Ihre Erkrankung darüber hinaus anhält und Sie arbeitsunfähig bleiben, wenden Sie sich bitte für weitere Leistungen etwa vier bis sechs Wochen vor Auslaufen Ihres Krankengeldes an die Agentur für Arbeit. Beachten Sie: Auch wenn die Arbeitsagentur zahlungspflichtig ist, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Kündigen Sie in keinem Fall! Parallel haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ein Tipp: Informieren Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle über einen eventuellen Anspruch und die Höhe einer gegebenenfalls zu erwartenden Rente.

Helga P., Saalekreis: Ich bin zu 30 Prozent schwerbehindert. Seit 2010 erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente, die bis Ende 2016 befristet ist. Dann bin ich 62 Jahre und zehn Monate alt (Jahrgang 1954). Welche Renten-Möglichkeiten hätte ich dann?

Antwort: Die Altersrente für Schwerbehinderte wäre für Ihren Jahrgang mit Abschlägen frühstens ab 60 Jahren und acht Monaten möglich, setzt aber unter anderem eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent voraus. Sofern sich Ihr Grad der Schwerbehinderung nicht erhöht, wäre der Bezug dieser Altersrente für Sie nicht möglich. Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente bestünde für Sie erst mit 65 Jahren und acht Monaten. Auf eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte hätten Sie mit Abschlägen frühestens ab 63 Jahren Anspruch, sofern Sie die Mindestversicherungszeit von insgesamt 35 Jahren erfüllen. Die derzeit günstigste Variante für Sie: Sie sollten drei Monate, bevor Ihre befristete Erwerbsminderungsrente ausläuft, einen Antrag auf Weitergewährung stellen.

Sabine R., Wittenberg: Bei uns gibt es ein betriebliches Eingliederungsmanagement und ich erhalte von der Krankenkasse Krankengeld. Angenommen, während meiner „Arbeitsphase“ passiert ein Unfall. Über wen bin ich dann krankenversichert?

Antwort: Betriebliches Eingliederungsmanagement bedeutet, dass Sie über tägliche, stundenweise begrenzte Arbeit wieder an Ihren Beruf herangeführt werden. Sollte Ihnen auf dem Weg von oder zu der Arbeit oder während der Arbeit ein Unfall passieren, wäre das ein Arbeitsunfall. Sie wären in dem Fall über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Manfred H., Mansfeld-Südharz: Ich beziehe seit Oktober 2013 bis 30. November 2015 eine befristete Erwerbsminderungsrente. Da sich mein Gesundheitszustand stabilisiert, möchte ich ab 1. Dezember wieder in meinen Beruf zurück. Was passiert, wenn ich nach einiger Zeit merke, dass ich das nicht schaffe?

Antwort: Gegebenenfalls würde Ihnen im Krankheitsfall von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld zustehen. Sie können auch jederzeit wieder bei Ihrem Rentenversicherer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beziehungsweise einen Reha-Antrag stellen. Hier wird dann neu geprüft, ob Ihnen eine entsprechende Leistung bewilligt werden kann.

Welche Rentenmöglichkeiten gibt es?

Lore R., Naumburg: Bei mir wurde jetzt eine erblich bedingte Augenkrankheit festgestellt, die zu einer Gesichtsfeldeinschränkung führt bis hin zu wahrscheinlicher Blindheit. Ich bin 1955 geboren und möchte so lange wie möglich arbeiten. Da ich nicht weiß, was kommt: Welche Rentenmöglichkeiten hätte ich?

Antwort: In Anbetracht der erheblichen Verschlechterung Ihrer Augenkrankheit können Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung prüfen lassen. Rentenrechtlich wäre Folgendes zu betrachten: Einmal die Altersrente für Schwerbehinderte. Voraussetzungen dafür sind das Vorliegen von 35 Versicherungsjahren und eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent. Nur wenn Sie beides vorweisen können, käme für Sie die Altersrente für Schwerbehinderte ab 60 Jahren und neun Monaten mit einem Abschlag von 10,8 Prozent infrage. Ungekürzt könnte Ihnen diese Altersrente mit 63 Jahren und neun Monaten gezahlt werden. Sollte keine entsprechende Schwerbehinderung anerkannt werden, wäre die Altersrente für langjährig Versicherte - ebenfalls mit mindestens 35 Versicherungsjahren - frühestens ab 63 möglich, allerdings auch mit Abschlägen (9,9 Prozent). Zu prüfen wäre auch eine Rente wegen Erwerbsminderung. Diese kann unabhängig vom Lebensalter gezahlt werden. Rentenrechtliche Voraussetzungen wären hier, dass Sie insgesamt fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben.

Udo I., Harz: Unter welchen gesundheitlichen Voraussetzungen erhalte ich eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung?

Antwort: Welche Rente gewährt wird, richtet sich nach dem verbliebenen Leistungsvermögen. Es liegt volle Erwerbsminderung vor, wenn die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich liegt. Zumindest teilweise Erwerbsminderung liegt vor bei einer Arbeitsfähigkeit von noch mindestens drei Stunden bis unter sechs Stunden. Die teilweise Erwerbsminderung kann in Verbindung mit der Feststellung eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes auch den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung begründen. Besonderheiten gelten für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind.

Marion A., Dessau-Roßlau: Mein Sohn hatte mehrere Schlaganfälle, ist arbeitsunfähig und stellt jetzt bei seinem Rentenversicherungsträger den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Benötigt er dafür ein Gutachten vom Hausarzt?

Antwort: Mit der Antragstellung sollte Ihr Sohn die medizinischen Unterlagen der behandelnden Ärzte einreichen. Der Beratungsärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers sieht sie sich an. Er entscheidet, ob noch ein Befundbericht erforderlich ist oder ob sich Ihr Sohn noch bei einem Gutachter vorstellen sollte.

Rainer T., Querfurt: Wann wird Verletztengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls gezahlt?

Antwort: Ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von - in der Regel - sechs Wochen ausgelaufen, besteht ein Anspruch auf Verletztengeld, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Unfallfolgen besteht. Das Verletztengeld wird dann bis in der Regel zur 78sten Woche bezahlt.

Susi D., Halle: Unser Arbeitgeber hat für seine Beschäftigten eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Als ich sie nach einem Muskelabriss am Bein nach einem Unfall 2012 in Anspruch nehmen wollte, teilte die Versicherung mit, dass Verjährung eingetreten sei. Wie das?

Antwort: In jeder privaten Unfallversicherung ist eine Frist zur Verjährung vereinbart. Diese beträgt im Regelfall zwischen 12 bis 18 Monate. Nach Ihrer Schilderung ist diese Zeit bereits überschritten, so dass die Verjährung eingetreten ist. Hinzukommt, dass eine private Unfallversicherung nur bei Eintritt eines dauerhaften Körperschadens durch einen Unfall leistet, der bei Ihnen nicht besteht.

Tilo H., Merseburg: Ich habe ausgelernt und will eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Worauf sollte ich achten?

Antwort: Bitte achten Sie bei der Auswahl der Berufsunfähigkeit auf eine qualitativ hochwertige Beratung, langfristige Betreuung und einen fachlich ausgebildeten Berater. In den Bedingungen sollten keine Verweisungsklauseln enthalten sein, die Sie auf einen anderen Beruf verweisen dürfen. Weiterhin ist es wichtig, die abzusichernde Rente an Ihrem Nettoeinkommen zu orientieren. Und noch ein Tipp: Geben Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen acht, dass alle eventuell vorhandenen Vorerkrankungen aufgenommen werden. Im Schadenfall sind Sie so auf der sicheren Seite.

Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten.

Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
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Die Krankschreibung sollte möglichst lückenlos sein. Sonst können Probleme auf Arbeitnehmer zukommen.
Die Krankschreibung sollte möglichst lückenlos sein. Sonst können Probleme auf Arbeitnehmer zukommen.
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