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BGH erteilt Schuldner Absage Zahlungsstörung erledigt? So lange leidet der Schufa-Score

Wer eine offene, längst überfällige Rechnung zu spät bezahlt, riskiert einen Schufa-Eintrag, der noch Jahre sichtbar bleibt. Nicht nur deswegen wichtig: regelmäßig gespeicherte Schufa-Daten prüfen.

Von dpa 18.12.2025, 13:07
Zu spät gezahlt? Negative Schufa-Einträge bleiben auch nach Begleichung der Rechnung für eine Weile sichtbar.
Zu spät gezahlt? Negative Schufa-Einträge bleiben auch nach Begleichung der Rechnung für eine Weile sichtbar. Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Wiesbaden - Versäumt, die offene Rechnung zu begleichen? Dann kann man schon bald mit Post im Briefkasten rechnen. Einen negativen Schufa-Eintrag brauchen Säumige deswegen aber nicht sofort zu fürchten - vorausgesetzt, sie werden nach der ersten Zahlungserinnerung aktiv. Kommen Sie der Aufforderung auch dann nicht nach, kann mit der zweiten Mahnung auch ein Schufa-Eintrag drohen - und damit die eigene Bonitätsbewertung sinken. 

Doch wie lange dürfen Informationen über solche Zahlungsstörungen eigentlich bei Deutschlands größter Auskunftei gespeichert werden, nachdem sie endgültig beglichen wurden? Wie lange also drücken sie auf den Score? 

Gesetzlich ist das nicht klar geregelt. Die Auskunfteien haben sich aber auf ein eigenes Regelwerk geeinigt, das vorsieht, erledigte Zahlungsstörungen nach drei Jahren zu löschen. Erstmalige Versäumnisse verschwinden unter bestimmten Umständen schon nach 18 Monaten aus dem System. Dem Begehren eines säumigen Klägers erteilte der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 97/25) nun aber eine Absage: Die Schufa muss Zahlungsstörungen nicht umgehend nach Erledigung löschen.

Kostenlose Datenkopie gibt wichtige Auskunft

Die Auskunftei hält das für richtig: „Menschen haben auch nach der Begleichung offener und längst fälliger Schulden ein statistisch mindestens zehnfach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten“, sagt Schufa-Sprecherin Tanja Panhans. „Ihre Bonität würde durch die Löschung der Daten also besser dargestellt, als sie es statistisch gesehen tatsächlich ist.“

Spätestens nach Ablauf der entsprechenden Speicherfrist verschwinden die Daten laut Schufa dann automatisiert aus dem System. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich um nichts kümmern“, sagt Tanja Panhans. Fehler bei der Löschung könnten etwa nur dann vorkommen, wenn Unternehmen die Schufa nicht über beglichene Forderungen informierten.

Welche Daten die Schufa über einen gespeichert hat - und ob darunter möglicherweise fehlerhafte Informationen sind -, kann man selbstständig prüfen. Dafür lässt sich online eine kostenlose Datenkopie anfordern, die alle bonitätsrelevanten Informationen enthält. Künftig sollen die Daten auch digital einsehbar sein, dafür müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings einen Account anlegen. 

Sollten bei der Durchsicht falsche oder überholte Daten auffallen, sollten sich Betroffene umgehend an die Schufa wenden und eine Korrektur verlangen. Das geht entweder über die Serviceseite oder im dann angelegten Schufa-Account.