KVB-Streik Stillstand am Mittwoch: Muss ich trotz KVB-Streik pünktlich zur Arbeit kommen?

Stillstand im öffentlichen Nahverkehr: In vielen Städten in Nordrhein-Westfalen werden die von der Gewerkschaft Ver.di angekündigten Streiks zum Ausfall von Buslinien, Straßenbahnen und U-Bahnen führen. Viele Pendler fragen sich nun:
Muss ich trotz der Warnstreiks pünktlich zur Arbeit erscheinen?
Ja. Berufstätige sind laut Essener Unternehmensverband auch bei Streiks verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Das sogenannte „Wegerisiko“ liegt beim Arbeitnehmer - Pendler müssen also dafür sorgen, trotz Streiks pünktlich im Büro zu sein.
Lohnkürzungen und Abmahungen drohen
Kommen Arbeitnehmer zu spät, kann der Vorgesetzte ihnen den Lohn kürzen oder sie sogar abmahnen. In der Regel haben die meisten Arbeitgeber aber wohl Verständnis, wenn ein Mitarbeiter sich wegen des Arbeitskampfes etwas verspätet – sofern er seinen Chef rechtzeitig informiert.
Wenn ein Streik sehr kurzfristig angekündigt wurde und der Arbeitnehmer vergeblich alles versucht hat, um dennoch pünktlich zu erscheinen, dürfte eine Abmahnung unverhältnismäßig sein.
Im Zweifelsfall muss dann ein Arbeitsgericht entscheiden. Der Deutsche Anwaltverein rät Arbeitnehmern, ihren Arbeitgeber schnellstmöglich telefonisch über mögliche Verspätungen zu informieren. Experten empfehlen außerdem, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. (gs/dmn)