Rechte von Mietern Rechte von Mietern: Darf ich mich nackt im Garten sonnen?

Sonnen sich Mieter nackt im Garten, kann ihnen der Vermieter nicht einfach kündigen. Denn nicht in jedem Fall wird der Hausfrieden dadurch so nachhaltig beeinträchtigt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Das befand jedenfalls das Amtsgericht Merzig (Az.: 23 C 1282/04). Wenn nur die Nachbarn anderer Häuser Anstoß am Lebenswandel einer Mieterin nehmen, stellt ihr Verhalten laut Gericht keine Störung des Hausfriedens dar.
In dem verhandelten Fall wohnte eine Mieterin in einer Hälfte eines Bauernhauses. Im Sommer hatte sich die Frau in dem zu ihrer Wohnung gehörigen Garten nackt gesonnt. Das sorgte offenbar für Gerede im Dorf. Denn der Vermieter, der die andere Hälfte des Bauernhofes bewohnte, kündigte seiner Mieterin mit der Begründung, dass die Dorfgemeinschaft Anstoß an dem Verhalten genommen habe und er es deshalb nicht länger dulden wolle.
Die fristlose Kündigung hatte vor Gericht keinen Bestand: Voraussetzung hierfür sei eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. Die sei in dem vorliegenden Fall aber nicht gegeben. Denn Anstoß an dem Verhalten der Mieterin hätten vor allem die Nachbarn aus dem Umfeld genommen - nicht aber die Hausbewohner selbst. Der Mieterin stehe es frei, ob und wie sie sich in dem ihr zugänglichen Teil des Gartens sonnen wolle. (dpa)