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Konto, TV, Kredite Konto, TV, Kredite: Was sich im Juni 2016 alles für uns ändert

30.05.2016, 14:27
Ein Bankkonto für jedermann und schärfere Fernsehbilder: Das ändert sich im Juni.
Ein Bankkonto für jedermann und schärfere Fernsehbilder: Das ändert sich im Juni. imago stock&people

Quasi jeder in Deutschland hat bald Anrecht auf ein Bankkonto. Geht eine Bank pleite, werden Kunden künftig schneller entschädigt. Außerdem wird das Fernsehbild schärfer und viele Immobilienkäufer können bald nicht mehr zeitlich unbegrenzt aus ihren Finanzierungen aussteigen. Ein Überblick über wichtige Änderungen im Juni:

Einlagensicherung

Die deutsche Einlagensicherung garantiert im Falle einer Bankenpleite, dass Kontoinhaber ihre Einlagen in Höhe von bis zu 100.000 Euro zurückbekommen. Ab 1. Juni soll die Rücküberweisung in einem solchen Fall schneller laufen - innerhalb von sieben Werktagen bekommen Sparer ihre Einlagen zurück. Bisher durfte die Rückzahlung bis zu 20 Tage dauern. Nach Angaben des Bankenverbands setzt Deutschland mit der Fristverkürzung eine ab 3. Juli geltende EU-Vorgabe früher um.

Jedermann-Konto

Über eine Million Menschen in Deutschland haben Schätzungen zufolge keinen Zugang zu einem Girokonto. Betroffen sind unter anderem Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete. Ab dem 19. Juni haben Volljährige einen Rechtsanspruch darauf, bei einer Bank ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Damit sollen sie die grundlegenden Funktionen nutzen können: Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskarten. Die Banken sollen für die Kontoführung lediglich ein „angemessenes Entgelt“ verlangen dürfen.

Ausnahmen bleiben aber: Liegen bei einem Kunden bestimmten Straftaten wie etwa Geldwäsche vor, kann die Bank die Eröffnung des Basiskontos verweigern. Auch wer schon ein Konto hat oder bereits bei einer Bank wegen Zahlungsverzugs gekündigt wurde, hat kein Anrecht auf das Basiskonto.

Widerufsjoker bei Krediten

Immobiliendarlehen werden meist langfristig abgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens nach zehn Jahren oder aus besonderen Gründen möglich, etwa wenn das Haus verkauft werden muss. Der Baufinanzierer lässt sich dann aber die entgangenen Zinsen erstatten. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann teuer sein. Derzeit machen auch die Niedrigzinsen einen Neuabschluss attraktiv.

Fehler in der Belehrung über das Widerrufsrecht bewirken, dass die Frist dafür gar nicht anläuft. Inzwischen haben die Gerichte zahlreiche Formulierungen und Gestaltungsvarianten rechtskräftig beanstandet. Verträge mit diesen Fehlern können noch widerrufen werden. Eine Rückabwicklung zahlt sich aber nicht in jedem Fall aus. Dazu kommen rechtliche Risiken. Immobiliendarlehen, die zwischen Herbst 2002 und 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können ab diesem Tag trotz Fehlern nicht mehr widerrufen werden. Für neue Verträge ab dem 21. März 2016 ist die Frist auf ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Für Kredite aus der Zeit dazwischen gilt das „ewige Widerrufsrecht“.

TV-Bilder

Pünktlich zur Fußball-Europameisterschaft in Frankreich dürfen sich zumindest manche Fernsehzuschauer auf schärfere TV-Bilder freuen. Das bisherige Übertragungsformat DVB-T wird ab Anfang Juni schrittweise durch den Nachfolger DVB-T2 HD ersetzt. Die Technik erlaubt bei gleicher Frequenznutzung die Übertragung von höher auflösenden Bilder. Die allerdings gibt es nicht umsonst: Nötig ist eine Empfangsbox, die ab rund 50 Euro zu haben ist. Die neue Übertragungsart ist vorerst nur in 18 Ballungsräumen zu empfangen. (gs/dpa)