Unterstützung für Familien Kindererziehung: So sichern Sie sich Ihre Rentenbeiträge
Wenn eine oder einer wegen der Kindererziehung zu Hause bleibt, leidet oft das Einkommen - und damit später die Rente. Wo es Unterstützung gibt.

Berlin - Kinder sind eine Investition in die Zukunft. Diejenigen, die diese Aufgaben übernehmen, stecken beruflich allerdings nicht selten ordentlich zurück - und nehmen damit auch finanzielle Einbußen in Kauf. Die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht es Betroffenen jedoch zumindest einige Nachteile auszugleichen.
Für die Erziehung ihrer Kinder können Eltern bis zum dritten Lebensjahr ihres Nachwuchses Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Kindererziehungszeiten beantragen. Der Staat zahlt in dieser Zeit die Beiträge, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV).
Wichtig: Die Beiträge orientieren sich an denen eines Durchschnittslohns - derzeit wird dieser bei etwa 4.200 Euro pro Monat angesetzt. Wer vorher mehr verdient hat, erwirbt durch die Kindererziehungszeiten also etwas geringere Rentenansprüche. Wer weniger verdient hat, profitiert.
Unterstützung auf Antrag
Bis zum zehnten Lebensjahr können außerdem sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten geltend gemacht werden. Auch diese können sich positiv auf die spätere Rente auswirken. Zum einen werden so anrechenbare Zeiten für die Wartezeit gesammelt, die es für eine vorgezogene Altersrente braucht. Zum anderen können sich diese auch finanziell auszahlen.
So kann etwa die Anwartschaft aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit geringem Verdienst wegen der zeitgleichen Kinderberücksichtigungszeiten um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden - zum Beispiel bei Teilzeitarbeit. Auch hier gilt: Der Verdienst wird höchstens bis zum Durchschnittsentgelt aufgestockt, das 2025 bei 50.493 Euro liegt.
Sowohl die Kindererziehungszeiten als auch die Kinderberücksichtigungszeiten müssen beantragt werden. Eltern können diese untereinander aufteilen. Es lohnt sich, sich vorab über die Bedingungen und Regelungen zu informieren, rät Dirk Manthey. Denn: „Mütter erhalten nach der Geburt zwar ein Schreiben von der Rentenversicherung, möglicherweise sind dann aber erst mal andere Themen wichtiger als die Rente.“