Keine Belege, Kindergeld Keine Belege, Kindergeld: Das ändert sich 2018 für Steuerzahler

Mit dem neuen Jahr ändern sich nicht nur Gewohnheiten und Vorsätze, sondern auch finanzielle Situationen. Aus den Steueränderungen 2018 gehen einige als Gewinner hervor – und andere als Verlierer.
Einkommenssteuer sinkt
2018 passt die Bundesregierung den Grundfreibetrag dem Existenzminimum an. Er steigt von 8820 Euro auf 9000 Euro. Somit sind, bei einem Jahresgehalt von unter 9000 Euro, keine Steuern auf das Einkommen zu zahlen.
Auch die Einkommensgrenzen der Steuertarife wurden der Inflation angepasst. Ehe- und Lebenspartner können somit bis zu 292 Euro sparen – Singles kommen auf bis zu 146 Euro.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Arbeitnehmer mit gehobenem Jahreseinkommen müssen 2018 tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür? Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen! Das sind die Grenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze um 900 Euro auf 53.100 Euro jährlich. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen die Grenzen um 1.200 Euro auf 78.000 Euro im Westen und um 1.800 Euro auf 69.000 Euro im Osten.
Stiftung Warentest verdeutlicht die Erhöhungen anhand eines Beispiels: „Robert Tusch aus Weimar verdient 69.600 Euro und zahlt 2018 für seine Sozialversicherungsbeiträge 182,93 Euro mehr als 2017 – bei 0,9 Prozent Zusatzbeitrag in der Krankenkasse. Sein Freund Thorben Lippert aus Bielefeld – auch kinderlos – kommt bei einem Verdienst von 78.000 Euro auf 243,83 Euro mehr an Sozialversicherungsbeiträgen.“
Arbeitsmittel im neuen Jahr anschaffen
Geringwertige Wirtschaftsgüter wie Computer oder Büromöbel sollten im neuen Jahr angeschafft werden. Der Betrag, zu dem sie abgeschrieben werden können, wird sich beinahe verdoppeln und liegt bei Anschaffungen zu einem Preis von 952 Euro (Mehrwertsteuer inbegriffen) 2018 bei 800 Euro.
Aus der Belegabgabepflicht wird die Vorhaltepflicht
Belege für Ausgaben müssen für 2018 nicht mehr dem Finanzamt vorgelegt werden. Das Finanzamt kann sie aber nachträglich anfordern, deshalb müssen sie dennoch aufbewahrt werden. Das macht die elektronische Steuererklärung über das Onlineportal Elster der Finanzverwaltung einfacher, Wer möchte, kann die Belege aber nach wie vor direkt mit einreichen.
Kindergeld steigt
Das Kindergeld wird 2018 um zwei Euro monatlich erhöht. Der Kinderfreibeitrag steigt ebenfalls und liegt, mit einer Erhöhung um 72 Euro, bei 4788 Euro.
Die Fristen für den Kindergeldantrag werden wiederum erheblich gekürzt. In diesem Jahr ist es noch möglich, den Antrag für bis zu vier Jahre rückwirkend einzureichen. Ab dem nächsten Jahr verkürzt sich die Frist auf ein halbes Jahr.
Neurentner und Pensionäre müssen tiefer in die Taschen greifen
Neurentner erhalten weniger Geld. Wer 2018 in den Ruhestand geht, erhält nur noch 24 Prozent seiner Rente steuerfrei. Ein Minus haben auch Personen zu verzeichnen, die im neuen Jahr das Lebensalter von 65 Jahren erreichen. Der Altersentlastungsbeitrag sinkt im kommenden Jahr auf höchstens 912 Euro.
Pensionäre werden ebenfalls mehr zahlen müssen. Wird 2018 die erste lohnsteuerpflichtige Pension gezahlt, muss mit einem geringeren Versorgungsfreibeitrag gerechnet werden – dieser beträgt maximal nur noch 1872 Euro.