1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Bloß nichts überstürzen: Geplante Riester-Reform: Was Sparer jetzt tun sollten

Bloß nichts überstürzen Geplante Riester-Reform: Was Sparer jetzt tun sollten

Bloß nicht kündigen. Dieser Tipp ist angesichts der geplanten Riester-Reform für bestehende Verträge aktueller denn je. Aber was sollte man stattdessen tun?

Von dpa 17.12.2025, 13:40
Nicht vorschnell kündigen: Wer seinen Riester-Vertrag pausiert, schützt sein Geld und die Zulagen.
Nicht vorschnell kündigen: Wer seinen Riester-Vertrag pausiert, schützt sein Geld und die Zulagen. Benjamin Nolte/dpa-tmn

Berlin/München - Zu teuer, zu unflexibel: Das ist die Kritik, die der aktuellen Riester-Rente oft anhaftet. Nicht ohne Grund wurde von den bislang rund 20 Millionen geschlossenen Riester-Verträgen inzwischen mehr als jeder vierte gekündigt, wie aus Zahlen des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.

Die Bundesregierung will das Problem angehen - und das Altersvorsorgeprodukt reformieren. Einem Entwurf zufolge soll es verschiedene Riester-Alternativen geben - mit weniger Kosten, besseren Renditeaussichten und mehr Flexibilität in der Auszahlphase. Vertragsinhaberinnen und -inhaber sollen die Möglichkeit bekommen, ihren bestehenden Vertrag umzuwandeln - voraussichtlich aber erst 2027. Doch was bis dahin mit dem Vertrag tun?

Für Riester-Rentner in der Ansparphase:

Unzufriedene Riester-Sparer sollten eines nicht tun: ihren möglicherweise teuren oder unrentablen Vertrag leichtfertig kündigen. Denn die Kündigung komme Sparer teuer zu stehen, sagt Altersvorsorge-Experte Martin Klotz vom Ratgeberportal Finanztip. „Zum einen müssen sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen“ - was im Schnitt der vergangenen Jahre immerhin rund 1.900 Euro pro Vertrag gewesen seien. „Zum anderen behalten die Anbieter einen Teil des eingezahlten Geldes ohnehin, und zwar die Provisionen sowie die Verwaltungs- und Fondskosten.“ Damit machen Sparerinnen und Sparer ein klares Minusgeschäft.

Besser: Den Vertrag vom jeweiligen Anbieter vorerst beitragsfrei stellen lassen. Vertragsinhabern bleibt das bisher erarbeitete Kapital erhalten, sie zahlen aber vorerst keine eigenen Beiträge ein und erhalten somit auch keine weiteren staatlichen Zulagen. Die Beitragsfreistellung kann jederzeit widerrufen, der Vertrag dann weiter bespart werden. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern - zum Beispiel eigene Kinder zur Welt kommen, die die staatliche Zulage erhöhen.

Sobald die Reform durch ist, sollen Sparerinnen und Sparer die Möglichkeit haben, mit dem gesamten angesparten Kapital inklusive staatlicher Zulagen zu einem der neuen Vorsorgeprodukte zu wechseln. Und das kann sich trotz womöglich anfallender, voraussichtlich gesetzlich gedeckelter Wechselkosten lohnen.

Wer mit seinem bisherigen Vertrag zufrieden ist, kann diesen wie gewohnt weiter besparen. Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern, formuliert eine Daumenregel für einen rentablen Riester-Vertrag: „Wenn der Eigenbeitrag nicht höher als ein Drittel der eingezahlten Summe ist, lohnt sich das.“ Die übrigen zwei Drittel der Beiträge sollten aus staatlichen Zulagen kommen. Vor allem bei Geringverdienern mit mehreren Kindern kann diese Aufteilung zustande kommen, ein Wechsel in eines der neuen Modelle ist darum womöglich gar nicht rentabler.

Für Riester-Rentner kurz vor Beginn der Auszahlphase:

Wer seinen Vertrag bereits viele Jahre bespart hat und kurz vor dem Renteneintritt steht, sollte Martin Klotz zufolge noch abwarten mit dem Wechsel in die Auszahlphase der Riester-Rente. Der Grund: „Sollte der Gesetzesentwurf in dieser Form umgesetzt werden, würde die Auszahlphase für Riester-Sparer deutlich flexibler und auch deutlich günstiger.“ Es kann also sinnvoll sein, zunächst die Reform abzuwarten, ins neue Modell zu wechseln und erst dann in die Auszahlphase zu gehen.

Klotz zufolge geht das aber nur, wenn das Riester-Guthaben nicht benötigt wird, um etwaige Rentenlücken zu schließen.

Für all jene, die bislang keinen Riester-Vertrag haben:

Gerade für Geringverdiener mit Kindern kann die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form unter Umständen lukrativer sein als die geplanten Alternativen. Für all jene, die nach dem bisherigen Modell von hohen Zulagen bei niedrigen Eigenbeiträgen profitieren, kann es Martin Klotz zufolge darum lohnenswert sein, noch einen alten Riester-Vertrag abzuschließen - „vorzugsweise einen günstigen Riester-Fondssparplan“.

Hierbei aber bloß nichts überstürzen. Einen solchen Vertrag könne man auch 2026 noch abschließen und über die Reform hinaus zu den bisherigen Förderbedingungen weiterführen. Erst sobald die Reform 2027 in Kraft tritt, ist das nicht mehr möglich.