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Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung: Wann gibt es Zuschüsse für Familien?

21.03.2019, 14:45
Für den Nachwuchs gibt es Bares: Die Höhe des monatlichen Kindergeldes beträgt aktuell für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 225 Euro. Ab dem 1. Juli 2019 steigen die Beträge auf 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.
Für den Nachwuchs gibt es Bares: Die Höhe des monatlichen Kindergeldes beträgt aktuell für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 225 Euro. Ab dem 1. Juli 2019 steigen die Beträge auf 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. dpa

Halle (Saale) - Nicht immer wissen Eltern, dass sie finanzielle Unterstützung für ihren Nachwuchs beantragen können. Doch beim Kindrgeld gibt es einiges zu beachten. Drei Experten der Familienkasse Sachsen-Anhalt - Thüringen gaben Auskunft.

Wer erhält Geld, wenn die Kinder  im Ausland leben?

Klaus H., Dessau-Roßlau: Ich bin Vater von zwei Kindern, acht und zehn Jahre alt, und geschieden. Die Kinder leben mit der Mutter in Frankreich. In den Ferien sind sie stets bei mir. Habe ich Anspruch auf Kindergeld? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Grundsätzlich haben Sie auch Anspruch auf Kindergeld für Ihre Kinder, die in der EU  in einem EWR-Staat oder der Schweiz leben. Da die Kinder mit ihrer Mutter in Frankreich leben, kommt in dem Fall aber nicht allein das deutsche Kindergeldrecht zur Anwendung, sondern es gelten die Vorschriften des europäischen Rechts.  Für diese Fälle gibt es hierzulande spezielle Familienkassen, die sich damit befassen. Für Frankreich ist das die Familienkasse Baden-Württemberg West.

Stellen Sie dort Ihren Kindergeldantrag. Die Familienkasse   entscheidet dann unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsvorschriften, welches Land vorrangig für die Kindergeldzahlung zuständig ist und wer es beziehen kann.

Gibt es eine Bescheinigung fürs Finanzamt?

Paul M., Halle: Ich bin Beamter im Ruhestand. Mir geht es um die Steuererklärung. Bekomme ich von der Familienkasse eine Steuerbescheinigung  für die Kindergeld-Zahlung?

Von der Familienkasse erhalten Sie keine extra Bescheinigung über das jährlich gezahlte Kindergeld für das Finanzamt. Wenn Sie Ihre Steuererklärung anfertigen, können Sie die Anlage K (Anlage Kind) ausfüllen. Dort tragen Sie die Höhe des gezahlten Kindergeldes für das Jahr 2018 sowie die zuständige Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen ein. Das ist ausreichend.  

Was gilt bei Beginn einer Lehre oder eines Studiums?

Katarina G., Halle: Mein Sohn (20) macht seit seinem  Abitur Work & Travel in Australien, wir bekommen also kein Kindergeld.  Ab Ende März  wohnt er dann wieder  bei uns und möchte  Musik studieren. Im Vorfeld steht bald eine Aufnahmeprüfung an. Wie verhält es sich  mit dem Kindergeld?

Teilen Sie der Familienkasse mit, dass Ihr Sohn ab Ende März wieder zurückkehrt und er sich um ein Musikstudium zum nächstmöglichen Beginn bemüht. Dem Antrag auf Kindergeld sollten die entsprechenden Nachweise über die Bemühungen um einen Studienplatz beigefügt werden.   Da Ihr Sohn eine Aufnahmeprüfung absolvieren muss, gilt auch eine bereits jetzt erfolgte Anmeldung in Bezug auf das Studium als Nachweis für die Ausbildungssuche. Somit besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Insofern sollten Sie schon jetzt den Antrag bei der Familienkasse stellen. Das geht online unter der Adresse www.familienkasse.de oder bei der Familienkasse vor Ort.  

Kai D., Halle: Ich bin 22 Jahre alt. Nach einer schulischen Ausbildung hab ich ein Studium begonnen und abgebrochen. Nun bin ich arbeitslos gemeldet, will aber im August eine neue Lehre anfangen.  Besteht dann wieder ein Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich muss man in Bezug auf das Kindergeld zwischen arbeitssuchend und ausbildungssuchend unterscheiden. Wer arbeitssuchend gemeldet ist, hat einen Kindergeld-Anspruch längstens bis zum Ende des 21. Lebensjahres; bei ausbildungssuchenden Jugendlichen gilt er bis längstens zum Ende des 25. Lebensjahres.

Während Sie also nur arbeitslos sind, besteht aufgrund Ihres Alters kein Anspruch auf Kindergeld. Ab dem Zeitpunkt, ab dem sie sich aber aktiv um eine Ausbildung bemühen, besteht jedoch erneut ein Anspruch. Reichen Sie die Nachweise dazu bei Ihrer Familienkasse ein.

Jana S., Halle: Unsere Tochter studiert   über das 25. Lebensjahr hinaus, da sie zwei Auslandssemester eingelegt hat. Bekommt sie da weiter Kindergeld?

Nein, Kindergeld wird längstens bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Darüber hinaus ist ein Bezug nicht mehr möglich. Es sei denn, es handelt sich um ein behindertes Kind.

Erfolgt eine Fortsetzung der Zahlung nach dem 18.  Geburtstag?

Monika H., Mansfeld-Südharz: Unser Sohn ist 18 Jahre alt und beendet in zwei Jahren das Fachgymnasium. Kann er danach bis zum 25. Lebensjahr weiter Kindergeld erhalten? Er möchte nach dem Gymnasium ein Studium beginnen.

Solange sich Ihr Sohn in einer Ausbildung befindet und unter 25 Jahre ist, können Sie für ihn Kindergeld bekommen. Die Familienkasse wird Sie kurz vor dem planmäßigen Ende des Fachgymnasiums anschreiben und einen Nachweis über das Ende der Schulzeit abfordern. Gleichzeitig erhalten Sie Formulare, um eventuell einen weiteren Kindergeldanspruch geltend zu machen, zum Beispiel für ein Studium.

Paula S., Halle: Meine Tochter wird im Juli 2020  18 Jahre alt. Wie geht es dann weiter? Wir wissen noch nicht, was sie nach der Schule anstellen will.

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Dann läuft der Bezug aus. Darüber hinaus kann es bis längstens zum 25. Lebensjahr nur bezogen werden, wenn die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das ist gegenüber der Familienkasse nachzuweisen. Die Familienkasse schreibt daher etwa zwei Monate vor dem 18. Geburtstag eines Kindes den Kindergeldberechtigten an und übersendet entsprechende Vordrucke.

Meist beginnen die Jugendlichen direkt nach der Schule eine Lehre oder ein Studium. Sie sollten daher die ausgefüllten Antragsformulare zusammen mit der Ausbildungsbescheinigung oder Studienbewerbung an die Familienkasse senden. Da das Kind dann ausbildungssuchend ist oder sich in der Ausbildung befindet, besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus ein Kindergeldanspruch.   

Karolin L., Naumburg: Unser Sohn  wird 18 und macht in diesem Jahr sein Abitur. Danach möchte er studieren. Wie geht es mit dem Kindergeld weiter, wenn er vielleicht in diesem Jahr noch keinen Studienplatz bekommt, sondern erst im nächsten Jahr?

Da Ihr Sohn im Anschluss an das Abitur studieren will, gilt er dann als ausbildungssuchend. Sollte er in diesem Herbst noch keinen Studienplatz bekommen und für das nächste Jahr aber vorgemerkt sein beziehungsweise gewillt, sich zum nächstmöglichen Studienbeginn erneut zu bewerben, kann Kindergeld weitergezahlt werden. Wichtig ist, dass Sie die relevanten Nachweise für die Suche nach einer Ausbildung mit einreichen - die Studienbewerbung und die von der Uni erhaltene Ablehnung, die Mitteilung zur Warteliste beziehungsweise die Erklärung, sich zum nächstmöglichen Studienbeginn zu bewerben.  

Kann man einen Mehrbedarf für behindertes Kind  beantragen?

Karl B., Thale: Wir erhalten für unser behindertes Kind (43) Kindergeld. In regelmäßigen Abständen wird der Bezug von der Familienkasse überprüft, und wir müssen Unterlagen einreichen. Wie können wir einen Mehrbedarf beantragen? Die Tochter arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. In der übrigen Zeit muss sie von uns zu Hause   betreut werden, auch die gesamte Nacht über.
Tragen Sie auf dem zugesandten Formular ein, wie viele Stunden Sie Ihre behinderte Tochter am Tag und in der Nacht betreuen beziehungsweise umsorgen müssen.  Die Stundenzahl können Sie pro Tag oder pro Woche eintragen. Wichtig ist, dass der Arzt Ihnen das bestätigt. Die Familienkasse hat dazu auch ein gesondertes Formular. Nur mit dieser ärztlichen Bestätigung erkennt die Familienkasse die Notwendigkeit der Betreuung an.

Die Betreuungszeit fließt dann in die Berechnung der Familienkasse mit ein. Diese prüft, ob die finanziellen Mittel des behinderten Kindes -  eigene Rente und eigenes Einkommen - den Bedarf des Kindes decken oder ob ein ungedeckter Mehrbedarf besteht. In der Regel handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Gibt es einen Kindergeld-Anspruch bei einer Adoption?

Holger F., Saalekreis: Wir sind mitten in einem Adoptionsverfahren und möchten  ein Kind aus Afrika aufnehmen. Wie verhält es sich da  mit dem Kindergeld?

Mit Abschluss des Adoptionsverfahrens wird das Eltern-Kind-Verhältnis rechtlich verbindlich. Dann besteht ein Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld. In der Praxis ist jedoch bereits die sogenannte Haushaltsaufnahme des Pflegekindes mit dem Ziel der Adoption entscheidend. Ab diesem Zeitpunkt wird in der Regel der Anspruch anerkannt.  Sind Sie bereits mittendrin und das Kind lebt schon in Ihrem Haushalt, können Sie einen Antrag auf Kindergeld auch rückwirkend stellen, maximal für sechs Monate. 

Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten. (mz)