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WG, Umzug, Todesfall Befreiung vom Rundfunkbeitrag: In diesen Fällen geht's

Sie nutzen keine öffentlich-rechtlichen Programme und wollen daher auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen? So einfach ist es nicht. Es gibt aber einige wenige Fälle, die eine Abmeldung rechtfertigen.

Von dpa 19.05.2025, 15:59
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur in ganz geregelten Ausnahmefällen möglich.
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur in ganz geregelten Ausnahmefällen möglich. Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn

München - Egal, ob das Programm gefällt oder nicht, egal, ob überhaupt ein Empfangsgerät zur Verfügung steht oder nicht - der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Monat muss in Deutschland von jedem Haushalt gezahlt werden. Manche Menschen ärgern sich darüber - und würden sich daher gerne vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Doch das geht nur in ganz geregelten Ausnahmefällen. 

Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, welche das sind: 

  • Leben in einer Wohngemeinschaft: Eine Wohngemeinschaft gilt als ein Haushalt. Zahlt bereits ein WG-Mitglied den Rundfunkbeitrag, können sich die anderen unter Angabe von Name und Beitragsnummer des Zahlenden davon befreien lassen.
  • Umzug ins Ausland: Wer dauerhaft ins Ausland zieht, kann sich mit einem entsprechenden Nachweis des Anwohnermeldeamts von der Beitragspflicht befreien lassen. Auch bei einem befristeten Auslandsaufenthalt kann man sich abmelden, sofern die Wohnung untervermietet wird. Der Untermieter ist dann in der Pflicht, den Haushalt anzumelden und zu zahlen.
  • Umzug ins Pflegeheim: Auch nach einem dauerhaften Umzug ins Heim mit vollstationärer Betreuung gilt: Der Rundfunkbeitrag muss nicht länger gezahlt werden. Eine Abmeldung ist auch hier mit entsprechendem Nachweis möglich.
  • Tod des Beitragszahlers: Stirbt ein Beitragszahler, können Angehörige dessen Wohnung abmelden. Notwendig ist lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde. Wohnt weiterhin jemand in der Wohnung des Verstorbenen, wird eine Anmeldung auf den neuen Namen notwendig.