Auslesen von funkfähigen Karten Auslesen von funkfähigen Karten: Schutzhülle für den NFC-Chip empfohlen
Beim kontaktlosen Bezahlen müssen Kunden ihre Karte an der Kasse nur noch vor das Terminal halten. Um das ungewollte Auslesen von funkfähigen Karten und Abbuchungen zu verhindern, sollten Verbraucher daher die Karte in einer Schutzhülle aufbewahren, die Funkwellen blockiert, raten Verbraucherschützer.
Denn niedrige Abbuchungen sind oft auch ohne Pin-Abfrage möglich. Nutzen Betrüger die Karte, muss der Bankkunde bis maximal 50 Euro haften. Nach der Sperrung der Karte oder des Kontos haftet er gar nicht. Kommt eine Geldkarte abhanden, sollten Kunden das also umgehend melden.
Wichtig ist: Nutzt ein Kunde sein Smartphone zum kontaktlosen Bezahlen und wird das Gerät gestohlen, sollten Besitzer sowohl ihre SIM-Karte bei ihrem Mobilfunkanbieter sperren lassen als auch die auf dem Handy hinterlegten Karten bei ihrer Bank.
Der zentrale Sperr-Notruf dafür ist unter 116 116 zu erreichen.