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Familienrecht Kindesunterhalt: Wofür darf ich das Geld wirklich ausgeben? Was muss der andere Elternteil nicht wissen!

610 Euro pro Monat für siebenjährige Noah – doch wofür darf Unterhalt verwendet werden? Viele Eltern fragen sich: Muss ich jeden Cent nachweisen? Wir klären, was erlaubt ist – und was nicht.

Von dpa Aktualisiert: 11.09.2025, 15:53
Alleinerziehend? Dann besteht in der Regel Anspruch auf Unterhalt von dem oder der Ex.
Alleinerziehend? Dann besteht in der Regel Anspruch auf Unterhalt von dem oder der Ex. (Foto: Benjamin Nolte/dpa)

Magdeburg/Halle (Saale) - Sprechen getrennte Eltern über Geld, entzündet sich häufig an einem Punkt Streit: dem Kindesunterhalt. Wird der auch wirklich im Interesse und zum Wohl des Kindes aufgewendet?

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Für die unterhaltspflichtige Person ist das in der Regel schwierig bis unmöglich nachzuvollziehen. Aber darf der Kindesunterhalt wirklich ausschließlich für Kleidung, Lebensmittel oder den Schulausflug des Nachwuchses eingesetzt werden?

Kindesunterhalt: Mehr als nur Kleidung und Essen

Kurz gesagt: nein. „Wofür ich Kindesunterhalt ausgebe, geht den anderen gar nichts an“, sagt Rechtsanwältin Eva Becker, die dem Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins vorsitzt. Bis zur Grenze des Missbrauchs dürfe dieser mit dem Geld anstellen, was er oder sie möchte.

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Bedeutet überspitzt gesagt: Solange das Kind nicht in Stofffetzen gehüllt in die Schule gehen muss, während Mutter oder Vater vom Kindesunterhalt im Luxus schwelgen, können Unterhaltszahlende nichts unternehmen.

Keine Rechenschaftspflicht für Unterhaltsempfänger

Sie haben noch nicht einmal Anspruch darauf, Rechnungen und andere Nachweise für etwaige Aufwendungen einzusehen. Unterhaltsempfänger müssen Unterhaltszahlenden gegenüber nämlich regelmäßig keinerlei Rechenschaft ablegen.

Gesetzliche Regeln: Wie viel Unterhalt steht dem Kind zu?

Zum Hintergrund: Kindesunterhalt muss der Elternteil dem anderen überweisen, bei dem das Kind überwiegend lebt. Die Unterhaltsverpflichtung besteht nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern in der Regel, bis es auf eigenen Beinen steht, zum Beispiel durch Abschluss einer Berufsausbildung.

Die Höhe des Unterhalts ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Einkommen der einkommenspflichtigen Person sowie dem Alter des Kindes.