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Familie Familie: Kinderhüten kann teuer werden

Von Cordula Dieckmann 30.09.2004, 11:47
Kaputt ist kaputt - weil Kinder unberechenbar sind, lohnt sich auch für Betreuungspersonen wie Tagesmütter der Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Foto: dpa)
Kaputt ist kaputt - weil Kinder unberechenbar sind, lohnt sich auch für Betreuungspersonen wie Tagesmütter der Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Foto: dpa) Jens Schierenbeck

Berlin/Meerbusch/dpa. - Mit Kindern kann ein unachtsamerMoment teuer werden: Reißen die lieben Kleinen etwa im Supermarktunbemerkt eine Palette mit edlem Champagner herunter, können schnellmehrere hundert Euro zusammen kommen. Während Eltern in diesem Fallmeistens nicht in Frage stellen, dass sie für den Schaden aufkommenmüssen, ist dies bei Babysittern, Tagesmüttern oder Großeltern nichtimmer selbstverständlich. Doch auch sie können zur Kasse gebetenwerden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Experten raten den zeitweiligen Betreuungspersonen deshalb, sichfür diese Fälle mit einer Haftpflichtversicherung vor bösenÜberraschungen abzusichern und sei es nur, um unberechtigteSchadenersatzforderungen über einen Fachmann abwehren zu können.

Die Kinder selbst können noch nicht zur Verantwortung gezogenwerden, wenn sie jünger als sieben Jahre sind. «Sie können anstellen,was sie wollen, sie haften nie», erklärt Klaus Brandenstein vomGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Beiälteren Kindern komme es auf ihre Einsichtsfähigkeit an. «Aber es istnatürlich nicht so, dass Kinder randalieren können und es bleibtungesühnt», stellt der Versicherungsexperte klar. Vater und Mutterhätten schließlich eine Aufsichtspflicht. Auch ein Babysitter müsseaufpassen, wenn die Eltern ihm diese Pflicht übertragen hätten.

Ob ein Betreuer tatsächlich seine Aufsichtspflicht verletzt hat,ist jedoch von Kind zu Kind unterschiedlich. Sei ein Kind dafürbekannt, dass es gerne zündelt, müssten die Verantwortlichen indieser Hinsicht besonders aufpassen, sagt Brandenstein.

Werfe dagegen ein Dreijähriges an einer Kaffeetafel trotzmehrfacher Ermahnung blitzschnell eine wertvolle Porzellankanne zuBoden, sei dafür unter Umständen niemand verantwortlich. «Das mussman als allgemeines Lebensrisiko akzeptieren», erläutert derVersicherungsexperte. «Das kann unter Freunden schmerzhaft sein, dakann man sich höchstens freundschaftlich einigen.»

«Im Grunde übertragen die Eltern ihre Aufsichtspflicht», sagtKlaus-Dieter Zühlke, Geschäftsführer des Tagesmütter-Bundesverbandesin Meerbusch bei Düsseldorf. Die Organisation rät ihren Tagesmütterndeshalb, sich auf jeden Fall über eine Berufshaftpflicht eigens zuversichern oder ihre private Versicherung zu fragen, ob sie beiderartigen Fällen einspringt.

Für Au-Pairs ist ein Versicherungsschutz sogar vorgeschrieben.«Sie sind versichert durch die Gastfamilie», sagte eine Sprecherindes Bundesverbandes der Au-Pair-Vermittler, Gastfamilien und Au-Pairsin Euskirchen. Die Ausländerbehörde verlange eine entsprechendeBestätigung. Wichtig ist bei regelmäßiger Tätigkeit jedoch eineMeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Babysitter etwagelten nach Auskunft des Bundesverbandes der Unfallkassen alsHaushaltshilfen.

Auch wenn der Babysitter, die nette Nachbarin oder die Großelternimmer wieder mal auf den Nachwuchs aufpassen, sollten sich Elternüber deren Absicherung informieren: «Grundsätzlich sollte man ruhigmal fragen: Hast du eine private Haftpflichtversicherung?» sagtBrandenstein. Das erspare im Ernstfall großen Ärger.

Bei nur gelegentlicher Betreuung reiche die private Haftpflicht inder Regel aus. «Wenn eine 17-jährige Schülerin ab und zu für zehnEuro die Stunde bei den Nachbarn die Kinder hütet, würde siegreifen.» Wer aber regelmäßig gewerblich auf Kinder aufpasse, müsseunter Umständen an eine Berufshaftpflicht denken.

Susann Vogel vom Jugendamt München rät sogar zu einem kurzenschriftlichen Vertrag, wenn die Kinder zwei- bis dreimal pro Wochevon anderen betreut werden. Dies gelte nicht nur für die Anzahl derStunden und die Bezahlung, sondern auch für Regelungen, wie sich derBabysitter im Notfall verhalten solle.

Passiere tatsächlich etwas, komme es oft zum Streit, bei dem sichschnell Fronten aufbauten. «Dann erinnert sich jeder an was anderes»,hat Vogel als Leiterin des Bereichs Kindertagespflege im MünchnerJugendamt beobachtet. «Wenn ein Handwerker etwas repariert, lässt mansich ja auch alles mögliche gegenzeichnen.»

Doch nicht immer können Eltern sich auf diese Weise absichern. Werneun Monate alte Zwillinge habe, könne die Aufsichtspflicht nicht aufdie 13-jährige Cousine abwälzen. «Ich kann die Verantwortung nicht soweit abgeben, bis sie beim schwächsten Glied landet - das ist eineSache von gesundem Menschenverstand», sagt Brandenstein.