Fahrradbeleuchtung Fahrradbeleuchtung: Stirn- und Batterielampe zählen vor Gericht nicht

München/Berlin/dpa. - Das gehtaus einer Entscheidung des Landgerichts München hervor, auf die dieVerkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen (Az.: 17O 18396/07). Batteriebetriebenes Licht reicht demnach nicht aus. Imkonkreten Fall waren zwei Radler nachts zusammengestoßen. Einer derbeiden hatte ein elektrisches Licht am Lenker, der andere trug eineStirnlampe. Beides bezeichnete das Gericht als nicht ordnungsgemäß.