Extra Extra: Beispiel 1: Häufige Kurzerkrankung
Arbeitnehmerin: Sie wird vier Jahre hintereinander häufig arbeitsunfähig geschrieben. Im ersten Jahr ist sie 45 Arbeitstage krank, dann 83, 36, schließlich 19. Die Fehltage entstehen im ersten Jahr durch Depressionen, hervorgerufen durch den Tod des Mannes. Die Krankheiten der nächsten Jahre beruhen auf Kniegelenkverletzung, Wirbelsäulenerkrankung, auf grippalem Infekt, einem Schulter-Arm-Syndrom.
Arbeitgeber: Er wird über die vier Jahre mit beträchtlichen Entgeltfortzahlungskosten belastet. Eine Personalreserve für krankheitsbedingte Fehlzeiten ist nicht vorhanden. Infolge der häufigen Kurzerkrankungen hält er eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für unzumutbar. Sie stören den Betriebsablauf erheblich und belasten ihn finanziell. Die bisher beträchtlichen Fehlzeiten und die orthopädischen Leiden lassen befürchten, dass in Zukunft weitere Krankheitszeiten anfallen. Das Einstellen von Aushilfskräften kommt nicht in Betracht. Der Arbeitgeber kündigt im vierten "Krankheits"-Jahr.
Fazit: Die Arbeitnehmerin erhebt Kündigungsschutzklage. Sie vertritt die Auffassung, dass ihre Kündigung unwirksam ist, da ihre Krankheiten ausgeheilt seien.