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Finanzielle Ausbeutung Enkeltrick und Co.: So schützen Sie Angehörige vor Betrug

Dringende Anrufe, dubiose Unterschriften: Betrüger nutzen gezielt die Verletzlichkeit Älterer aus, um fette Beute zu machen. Wie Sie Ihre Liebsten gegen diese Maschen stark machen können.

Von dpa 17.02.2026, 12:52
Aufklärung hilft: Enkeltrick, Schockanrufe und Missbrauch von Vollmachten sind häufige Gefahren über die Pflegebedürftige informiert werden sollten.
Aufklärung hilft: Enkeltrick, Schockanrufe und Missbrauch von Vollmachten sind häufige Gefahren über die Pflegebedürftige informiert werden sollten. Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Berlin - Betrüger nutzen zahlreiche Maschen, um ältere Menschen finanziell auszubeuten. Die Methoden reichen vom Enkeltrick über Schockanrufe bis hin zum Missbrauch erschlichener Unterschriften.

Viele Angehörige sorgen sich, dass auch ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder Opfer solcher Betrugsversuche werden – etwa, weil sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besonders verletzlich sind. Doch was können sie tun, um das Risiko zu verringern?

Auch wenn es nicht immer leichtfällt: Pflegebedürftige Menschen haben grundsätzlich das Recht, selbst über ihre Finanzen zu entscheiden. Darauf weist das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hin. Ziel sollte es daher sein, Schutzmaßnahmen stets gemeinsam zu besprechen und nur so weit einzugreifen, wie es zur Prävention notwendig ist. Die gemeinnützige Fachstiftung hat eine Broschüre mit Tipps zum Thema veröffentlicht. Drei Schritte, die demnach besonders wichtig:

1. Informieren und aufklären

Wer typische Muster kennt und weiß, wie Trick- oder Onlinebetrüger vorgehen, kann verdächtige Situationen selbst besser erkennen. Ausführliche Informationen zu Themen wie Haustürbetrug oder Schockanrufen gibt es zum Beispiel im Internet bei der Polizeilichen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Länder und des Bundes.

2. Unterstützung anbieten und sich beraten lassen

Was möchte und braucht die pflegebedürftige Person an Unterstützung? Das sollte man in regelmäßigen Abständen besprechen und dabei immer die individuelle Situation berücksichtigen. Ist die pflegebedürftige Person an Demenz erkrankt, kann es sinnvoll sein, fachlichen Rat zum Thema Geschäftsfähigkeit einzuholen – etwa über das Informationsportal „wegweiser-demenz.de“.

3. Vollmachten prüfen

Vollmachten sind sensible Dokumente. Gutgläubig an vermeintlich hilfsbereite Bekannte oder Verwandte ausgestellt, können sie dazu missbraucht werden, Betroffene um Geld und Wertgegenstände zu bringen.

Angehörige sollten das Thema daher offen ansprechen und pflegebedürftige Familienmitglieder bei Bedarf unterstützen. Wichtig ist, Vollmachten möglichst präzise zu formulieren, heißt es im ZQP-Ratgeber.

Wer pflegebedürftige Familienmitglieder bei der Erstellung einer Vollmacht unterstützt, holt am besten vorab professionelle Beratung ein. Anlaufstellen können zum Beispiel Verbraucherzentralen, Betreuungsbehörden oder Betreuungsvereine sein. Banken beraten beim Thema Bankvollmacht.