Eigenheimzulage Eigenheimzulage: Eine Gesetzeslücke, die bares Geld birgt

Köln/MZ. - Wenig bekannt und bis zum Jahreswechsel noch möglich: Auch Familien, die nicht - oder noch nicht - vorhaben, eine eigene Immobilie zu erwerben, können in den Genuss der staatlichen Eigenheimzulage kommen. Dies ermöglichen nach 1995 gegründete Wohnbaugenossenschaften. Das noch gültige Eigenheimzulage-Gesetz lässt zu, dass Genossenschaftsanteile, durch das Finanzamt mit erheblichen Geldern gefördert werden. Soweit die Genossenschaften ihren Mitgliedern ein vererbares Wohn- und Vorkaufsrecht einräumen, sichert der Staat den Genossen bei überschaubaren Einlagen in die Genossenschaften auf acht Jahre eine zweistelllige Rendite. Familien, die für ihr Eigenheim eine Bauförderung im klassischen Sinne bezogen haben, können die Genossenschaftsförderung ebenso beantragen wie Familien, bei denen ein Ehepartner aktuell noch Bauförderung bezieht. So können Familien mit zwei Kindern ihr eingelegtes Kapital (5 150 Euro) durch staatliche Förderung innerhalb von acht Jahren verdoppeln.
Bei der Auswahl solcher Genossenschaften ist es allerdings sehr wichtig, auf deren Seriosität und Geschäftsgebaren zu achten. So rät Ronald Meißner als Direktor des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt jedem, der diese auslaufende Staatsunterstützung vor Jahreswechsel noch beanspruchen möchte, sich vor der Zeichnung von Anteilen einen ausführlichen Überblick über die Genossenschaften zu verschaffen und sich vor der Zeichnung einer Mitgliedschaft die jüngste Bilanz zuschicken zu lassen. "Denn, wie überall gibt es auch hier schwarze Schafe, die mit den eingesammelten Mitgliedsgeldern nicht sonderlich sorgsam umgehen", sagt Meißner. Einen Überblick über die in Sachsen-Anhalt aktiven Wohnbaugenossenschaften gibt die Internet-Seite des Verbandes. Meißner hält es für wahrscheinlich, dass die diesbezüglichen staatlichen Leistungen mit der Steuerreform ab Januar 2004 um 50 Prozent gekürzt werden. Interessenten müssen also rasch, aber in keinem Fall unbedacht handeln. Einen guten Überblick über die Förderungsmöglichkeit und darüber, welche Voraussetzungen dafür nötig sind, gibt die in Mannheim ansässige und weithin gut beleumundete Genossenschaft "Palatina" auf ihrer Internet-Seite.