1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. BGH: Vermieter darf Studenten nicht langfristig binden

BGH: Vermieter darf Studenten nicht langfristig binden

02.10.2009, 09:15

Karlsruhe/dpa. - Studenten dürfen nicht durch einen Ausschluss des Kündigungsrechts für Jahre an einen Mietvertrag gebunden werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Nach einem am Freitag (2. Oktober) veröffentlichten Urteil muss Studierenden wegen der Unwägbarkeiten des Studienverlaufs ein besonders hohes Maß an Mobilität und Flexibilität zugebilligt werden. Eine Klausel, wonach die Kündigung für zwei Jahre ausgeschlossen sein sollte, benachteilige den Mieter unangemessen und sei daher unwirksam, befand der BGH.