1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Bewusst wahrheitswidrige Anerkennung: Vaterschaft wirksam

Bewusst wahrheitswidrige Anerkennung: Vaterschaft wirksam

28.08.2007, 08:25

Koblenz/dpa. - Der Betroffene kann nach dem Richterspruch die Erklärung zwar nachträglich anfechten, muss sich dabei aber an die gesetzlich vorgegebene Frist von zwei Jahren halten. Nach diesem Zeitpunkt sei eine Anfechtung nicht mehr möglich (11 UF 203/06).

Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil die Klage eines «Scheinvaters» ab. Der Kläger hatte im November 1999 vor dem Standesamt wahrheitswidrig seine Vaterschaft anerkannt. Etwa fünf Jahre später erklärte er die Anfechtung seiner Vaterschaft. Er war der Auffassung, seine damalige Erklärung sei rechtlich unwirksam, da bewusst wahrheitswidrig. Doch sowohl das Amtsgericht Mainz als auch die Berufungsinstanz, das OLG Koblenz, werteten die Anfechtung als unerheblich.

Die Richter betonten, das Vaterschaftsanerkenntnis sei wirksam gewesen. Dem Kläger bliebe daher nur dessen Anfechtung. Da ihm jedoch bei Abgabe seiner Erklärung die biologische Vaterschaft eines anderen Mannes bekannt gewesen sei, habe die zweijährige Anfechtungsfrist bereits an diesem Tag zu laufen begonnen. Im Interesse der Rechtssicherheit gelte er daher nach Ablauf der Anfechtungsfrist unanfechtbar als leiblicher Vater.