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Bewerbungskosten können erstattet werden

18.02.2010, 10:51

Frankfurt/Main/dpa. - Arbeitslose bekommen Bewerbungskosten unter Umständen von der Arbeitsagentur erstattet. Sie müssen es aber rechtzeitig beantragen. Eine Erstattung solcher Kosten im Nachhinein sei ausgeschlossen, erläutert der Bund-Verlag in Frankfurt.

Der Antrag muss also gestellt werden, bevor Arbeitslose zum Beispiel Geld für neue Bewerbungsfotos ausgeben. Einen Anspruch auf eine Kostenübernahme haben als arbeitssuchend gemeldete Bewerber der Agentur gegenüber nicht. Im Sozialgesetzbuch gebe es hierzu lediglich eine «Kann»-Regel.

Haben Arbeitslose mit der Arbeitsagentur eine Eingliederungsvereinbarung getroffen, können sie sich aber auf diese berufen. Denn die Behörde müsse in der Regel Kosten für Ausgaben übernehmen, die für das Erreichen der vereinbarten Ziele notwendig sind.