Autounfall Autounfall: Freie Wahl von Anwalt und Sachverständigen

Halle/MZ. - Wer bei einem Autounfall den Schaden hat, muss sich um viele Dinge gleichzeitig kümmern. Denn nämlich haben Autofahrer alle Hände voll zu tun, um bei der Schadensregulierung nicht leer auszugehen.
Viele Geschädigte wissen allerdings oft nicht, welche Rechte sie haben. Darum hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe eine Broschüre mit Tipps herausgegeben, die als Leitfaden im Haftpflichtschadensfall weiter hilft. Sie ist erhältlich in den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen. Danach steht es geschädigten Autofahrern frei, welche Werkstatt sie mit der Reparatur beauftragen. Auch kann der Geschädigte nach eigenem Ermessen einen Sachverständigen zur Feststellung des Schadens heranziehen.
Die Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen, wenn es sich nicht um einen so genannten Bagatellschaden handelt. Durchführen kann die Schadensabwicklung ein frei gewählter Rechtsanwalt. Die Kosten muss dann die Versicherung des Schädigers übernehmen. Bei einem Totalschaden ist es möglich, das Fahrzeug reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 Prozent überschreiten.
Die Zahlungsabwicklung lässt sich erleichtern, wenn dafür die Formulare "Reparaturkosten-Übernahmeerklärung" oder "Sicherungsabtretung" verwendet werden, die in der Werkstatt erhältlich sind. Denn bei deren Vorlage können die Versicherungen die Kosten direkt an die Werkstatt auszahlen.