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Verkehrsrecht Zu schnell aus dem Grundstück gefahren?

Wer aus einem Grundstück auf die Straße fährt, hat besonders vorsichtig zu sein. Auch mit überholenden Fahrzeugen muss man rechnen, wie ein Gerichtsurteil deutlich macht.

Von dpa 28.11.2025, 00:05
Langsam vortasten: Nur wer sicher ist, dass er niemanden gefährdet, sollte auf die Straße fahren.
Langsam vortasten: Nur wer sicher ist, dass er niemanden gefährdet, sollte auf die Straße fahren. Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Brandenburg - Wer auf der Straße fährt, hat in der Regel Vorrang gegenüber allen, die von einem Grundstück einfahren wollen. Das schließt auch überholende Fahrzeuge ein. Wer aus einem Grundstück auf die Straße fährt, muss sicherstellen, dass auch sie nicht gefährdet werden. So lässt sich ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg auslegen, über das der ADAC berichtet. (Az.: 12 U 96/24) 

Unfall mit Motorradfahrer, der wird schwer verletzt

Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der von seinem Grundstück auf eine verkehrsberuhigte Straße fahren wollte. Die Sicht wurde durch parkende Autos eingeschränkt. Von links näherte sich ein langsam fahrendes Auto. Ein Motorrad überholte das langsame Auto - es fuhr dabei nicht schneller als erlaubt, krachte aber gegen das aus dem Grundstück kommende Auto.

Im Nachgang forderte der Motorradfahrer, der bei dem Unfall schwer verletzt wurde, Schadenersatz. Doch die Versicherung des Autofahrers wollte nicht zahlen. Sie sah unter anderem eine Mitschuld des Motorradfahrers durch das Überholen bei unklarer Verkehrslage. Am Ende mussten Gerichte entscheiden.

Muss der Motorradfahrer mithaften?

Das Oberlandesgericht sprach dem Motorradfahrer schließlich volles Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. Es sah die Alleinschuld beim Autofahrer. Der Grund: Wer mit – wie sich herausstellte – 11 km/h aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfährt, obwohl parkende Autos die Sicht einschränken, handelt verkehrswidrig. Und zwar so stark, dass selbst die einfache Betriebsgefahr des Motorrades dahinter zurückbleibt.

Einen Verstoß des Motorradfahrers konnte das Gericht nicht erkennen. Er hat, vereinfacht gesagt, eben nicht bei unklarer Verkehrslage überholt – langsam fahrende Autos oder am Rand parkende Autos sind demnach auf solchen Innerortsstraßen nicht ungewöhnlich.

Die fahrenden Autos haben Vorrang – im Grundsatz auch auf der gesamten Fahrbahn. Darauf dürften diese vertrauen. Wer einfahren will, muss sich darauf einstellen, dass eventuell auch jemand auf der Straße überholt.