Erlaubte Gefahr Warum man auf der Straße besser auf Kopfhörer verzichtet
Unterwegs Lieblingsmusik hören? Ja, warum denn nicht? Allein: Wer das hinter dem Steuer, auf dem Fahrrad oder als Fußgänger via Kopfhörer macht, erhöht sein Unfallrisiko.

Stuttgart - Musikhören per Kopfhörer ist im Straßenverkehr nicht direkt verboten. Allerdings ist es gefährlich, mit Kopfhörern und zu lauter Musik auf der Straße unterwegs zu sein, ganz gleich, ob hinter dem Steuer eines Autos, an einem Fahrradlenker, auf einem E-Scooter oder als Fußgänger. Denn von den fünf Sinnen sind im Verkehr Hören und Sehen die wichtigsten, erläutert die Prüfgesellschaft Dekra. Wer einen Sinn ausblende, steigere das Unfallrisiko.
Das Problem: Laute Musik übertönt die zahlreichen Geräusche der Umgebung. Rufende oder klingelnde Radler, eine bimmelnd herannahende Straßenbahn oder das Hupen eines Autos. Die Gefahr ist groß, solche Geräusche zu überhören, was am Ende brandgefährlich werden kann. Schon Telefonieren mit Headset ist demnach gefährlich. Denn dann werde die Umwelt nur noch eingeschränkt wahrgenommen.
Selbst leise Musik lenkt ab
„Selbst wenn das Ohr die Warnsignale hört, verarbeitet das Gehirn sie nicht oder zu langsam“, erklärt die Prüforganisation. Sogar leise Musik lenke ab, verweist die Dekra auf einen Test des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei reagierten Musik hörende Probanden auf Martinshorn oder Hupen um 50 Prozent langsamer. Der sicherste Weg durch den Straßenverkehr sei: Kopfhörer raus.
Am gefährlichsten im Straßenverkehr ist der Prüforganisation zufolge der Gebrauch von Kopfhörern mit sogenannter Noise-Cancelling-Funktion. Dabei lassen sich störende Geräusche mit Gegenschall ausblenden. Um sich etwa zu Hause oder bei der Arbeit zu konzentrieren oder abzuschalten, ist das hilfreich.
Noise-Cancelling-Funktion ausschalten
Aber diese Technik funktioniere auch schon bei niedriger Lautstärke. Wer dann glaubt, bei noch leiser Musik schnell genug auf Gefahren reagieren zu können, irrt. Dekra rät, „wenn überhaupt“ Kopf- oder Ohrhörer mit Transparenzmodus oder Umgebungsgeräuschverstärkung zu nutzen. Den Noise-Cancelling-Modus schaltet man im Straßenverkehr also am besten ab.
Und generell empfiehlt Dekra, wenn es schon nicht ohne geht, beim Musikhören auf der Straße nur einen der zwei Ohrstöpsel zu gebrauchen und so leise wie möglich zu hören. So bleibe das Gehör offen für die Geräusche des Straßenverkehrs.
Wie sieht es rechtlich aus?
Explizit verboten ist das Tragen von Kopfhören im Straßenverkehr nicht. Die Dekra verweist aber auf den Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung: Demnach ist, wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass sein Gehör nicht beeinträchtigt wird. Also muss die Lautstärke entsprechend angepasst werden.