Vor der Ampel Vor der Ampel: Bei Gelb noch beschleunigen - darf ich das?

Wer eine rote Ampel überfährt, gefährdet die eigene und die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Entscheidend bei einem Rotlichtverstoß ist die Zeit, wie lange die Ampel bereits rot zeigte. Der ADAC erklärt die unterschiedlichen Strafen.
- Im günstigsten Fall gibt es eine Geldbuße von 90 Euro und einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.
- Wenn die Ampel beim Überfahren jedoch schon länger als eine Sekunde rot war, sind 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Wurde ein Verkehrsteilnehmer gefährdet, müssen 320 Euro gezahlt werden.
- Und wenn der Rotlichtverstoß in der Probezeit begangen wird, verlängert sich diese um zwei Jahre und der Fahrer muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ganz allgemein gilt: Ist eine Ampel ausgefallen, gelten die aufgestellten Verkehrszeichen oder die Polizei regelt den Verkehr. Ansonsten gilt „rechts vor links“.
Warum blitzt es an Ampeln zwei Mal?
Wer schon mal beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wurde, der hat sich vielleicht gefragt, warum es dort zwei Mal blitzt. „Das erste Mal wird die Kamera ausgelöst, wenn die Haltelinie überquert wurde. Das zweite Mal blitzt es, wenn der Fahrer über den Kreuzungsbereich gefahren ist“, erklärt der ADAC.
Wenn der Fahrer die Haltelinie nur knapp überfährt und sofort stehen bleibt oder zurücksetzt, liegt kein Rotlichtverstoß vor. „Polizisten können einen Rotlichtverstoß und die entsprechende Zeitüberschreitung aber auch ohne Beweisfoto zur Last legen“, so der ADAC weiter.
Muss ich bei grünen Pfeilen immer halten?
Für so manches Missverständnis sorgt auch der grüne Pfeil, der an manchen Ampeln angebracht ist. Dieser gestattet das Rechtsabbiegen auch, wenn die Ampel rot ist. „Der Autofahrer muss dann auf den Querverkehr, sowie Fußgänger und Radfahrer achten und ihnen die Vorfahrt gewähren. Auf jeden Fall muss er vor dem Abbiegen anhalten, sonst drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg“, heißt es vom ADAC.
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Gelten Fußgängerampeln auch für Radler?
Auch wenn manche Verkehrsexperten der Meinung sind, dass Radfahrer rote Ampeln ignorieren sollten, noch gelten bei Rad- und Fußübergängen für Radler die Fußgängerampeln. Ausnahme: Wenn es spezielle Radfahrerampeln gibt, gelten diese.
Wichtig: „Diese Regel gilt nur noch bis Ende 2016. Ab Januar 2017 müssen sich Radfahrer an die Ampel für Autofahrer halten, falls es kein eigenes Lichtzeichen für Radfahrer gibt“, so der ADAC.
Bei gelben Ampeln weiterfahren oder bremsen?
Auch bei einer gelben Ampel drohen Bußgelder: „Ein Gelblichtverstoß kostet 15 Euro. Die Gelbphase richtet sich immer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, erklärt der ADAC. Bei einem Tempolimit bis 50 km/h dauert Gelbphase drei Sekunden, bei 60 km/h vier und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fünf Sekunden.
„Wer auf eine gelbe Ampel zufährt, sollte also nicht noch Gas geben. Gelb signalisiert, dass der Fahrer auf das nächste Lichtzeichen – das Rotlicht – warten muss. Nur, wer unmittelbar vor der Ampel ist und eine gefährliche Bremsung riskiert, darf weiterfahren.“

