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Unfallschäden Unfallschäden: Verschweigen ist arglistige Täuschung

17.01.2002, 10:35

Köln/München/dpa. - Verschweigt der Verkäufer eines Fahrzeugswesentliche Unfallschäden, so ist er dem Käufer zum Schadensersatzverpflichtet. Dies berichtet die in Köln erscheinende «Monatsschriftfür Deutsches Recht» (Ausgabe 24/2001) unter Berufung auf ein Urteildes Oberlandesgerichts (OLG) München. Die Pflicht zum Schadensersatzbesteht dem Gericht zufolge auch dann, wenn der Verkäufer zwar aufeinen Unfallschaden hinweist, dessen Folgen aber bagatellisiert. Indiesem Fall handele er arglistig, befanden die Richter (Az.: 21 U1608/01).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage einesPkw-Käufers statt. Der Verkäufer hatte dem Kläger berichtet, beieinem Unfall sei es lediglich zu Blech- und Glasschäden gekommen.Tatsächlich war jedoch, wie sich später herausstellte, auch einRahmenschaden eingetreten. Der Käufer forderte daraufhinSchadensersatz wegen arglistiger Täuschung und erhielt vom OLG Recht:Eine solche Täuschung liege auch dann vor, wenn erkennbar naheliegende Unfallfolgen bagatellisiert oder verschwiegen würden.