Umweltzonen: Transporter-Halter müssen auf Ausnahme hoffen
Berlin/dpa. - Halter älterer Transporter mit Dieselmotor, die in Umweltzonen künftig von Fahrverboten bedroht sind, bleibt nur die Hoffnung auf eine Ausnahmeregelung. Darauf weist Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin hin.
Hintergrund ist, dass sie in der Regel noch keine Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachzurüsten und doch noch eine Umweltplakette zu erhalten. Das gilt zumindest für den Fall, dass die Transporter als Nutzfahrzeuge zugelassen sind.
Hintergrund sei, dass die Verordnung, die die Nachrüstung für Nutzfahrzeuge regelt, noch nicht von der EU ratifiziert ist. Darin ist festgelegt, welche Fahrzeuge mit welcher Abgasnorm und Schlüsselnummer in Verbindung mit einem nachträglich eingebauten Partikelfilter welche Partikelminderungsklasse (PMK) erreichen. Davon ist abhängig, ob sie die rote, gelbe oder grüne Umweltplakette erhalten. Diese Plaketten berechtigen in Umweltzonen zu fahren. Fahrern von Fahrzeugen ohne Plakette drohen dort künftig 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
«Die Politik muss da ganz schnell handeln», sagt Lottsiepen. «Sie hat das viel zu lange rausgeschoben.» Die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen sei «überfällig», um eine spürbare Verringerung des Feinstaubproblems zu erreichen. Auch die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Nutzfahrzeugen fehlt bislang. Für Pkw sind entsprechende Regelungen längst in Kraft. Eine Nachrüstung von Nutzfahrzeugen kommt derzeit nur für diejenigen Modelle in Betracht, die als Pkw zugelassen sind, was etwa bei einigen Kleintransportern der Fall ist. Bei ihnen kann in der Regel ein üblicher Pkw- Partikelfilter montiert werden.
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass für Nutzfahrzeuge zurzeit kaum Nachrüstlösungen erhältlich sind. Zwar haben die Hersteller die Technologie fertig in der Schublade liegen. Sie warten jedoch ab, bis die Politik die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, wie etwa Rainer Werthmann, Sprecher des Abgasspezialisten Twintec aus Königswinter bestätigt. Auf der IAA in Frankfurt/Main hatte das Unternehmen im September bereits ein Nachrüstsystem für leichte Nutzfahrzeuge vorgestellt, das neben den Rußpartikeln sogar die Stickoxide der Abgase verringert. Das wird für das Fahren in Umweltzonen zurzeit noch gar nicht verlangt.
Wären die Voraussetzungen für eine Nachrüstung von Nutzfahrzeugen gegeben, «dann würde alles ganz schnell gehen», sagt Werthmann. Im Moment hingen jedoch alle in der Luft. Daher sei auch nicht absehbar, wann Twintec Rußpartikelfilter für Nutzfahrzeuge in Serie bringt.
Um ein Fahrverbot zu umgehen, sollten sich betroffene Halter laut VCD-Sprecher Lottsiepen bei ihrer Kommune um eine Ausnahmegenehmigung bemühen - für die Übergangszeit bis eine endgültige Regelung für die Nachrüstung in Kraft ist. Allerdings könnten die Kommunen grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wann sie für das Fahren in Umweltzonen Ausnahmeregelungen erteilen, sagt Dorothee Lamberty, Juristin beim Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt. Um Nachteile für die betroffenen Fahrzeughalter zu vermeiden, müsse hier schnellstmöglich eine einheitliche Lösung gefunden werden, die der jeweiligen Kommune keinen Ermessensspielraum lässt.
Zwar sei es aus Umweltgesichtspunkten durchaus wünschenswert, dass ältere Diesel-Nutzfahrzeuge aus dem Innenstadtverkehr verschwinden, sagt VCD-Sprecher Lottsiepen. Die Feinstaubbelastung durch diese «Dieselstinker» sei enorm. Unter den betroffenen Haltern seien jedoch viele Kleingewerbetreibende, die sich nicht ohne weiteres ein «sauberes» Neufahrzeug als Ersatz anschaffen können. Sie würden daher von Fahrverboten besonders hart getroffen. «Man kann die Existenz kleiner Unternehmen aber nicht aufs Spiel setzen.»