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Straßenverkehr Straßenverkehr: Neue Führerscheine gelten 15 Jahre

Von Christoph walter 30.12.2012, 20:01

Halle (Saale)/MZ. - Diese Neuerung betrifft auch langjährige Führerscheinbesitzer, die Ersatz etwa für ein gestohlenes Dokument brauchen. Oder die ihren alten Führerschein gegen die neueste Version der Plastikkarte eintauschen wollen - was sie bis 2033 ohnehin machen müssen. Denn bis dahin sind alle vormals unbefristeten Führerscheine erstmals zu tauschen, verlangt die neue Richtlinie. Der Umtausch sei ein reiner Verwaltungsakt, betont das Bundesverkehrsministerium, ein Gesundheitscheck oder erneute Fahrprüfungen würden dafür nicht verlangt. Allerdings fallen Gebühren an. Neben der Einführung eines Ablaufdatums für den Führerschein werden einzelne Führerscheinklassen EU-weit auf einen Nenner gebracht. Fahrer müssen aber nicht fürchten, dadurch bisherige Rechte zu verlieren. "Die meisten Änderungen sind nur für Führerscheinbewerber relevant, die das Dokument ab dem 19. Januar 2013 ausgehändigt bekommen", sagt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. "Bei älteren Exemplaren bleibt die erteilte Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten."

Wer zum Beispiel schon einen Pkw-Führerschein in der Tasche hat, darf damit weiterhin Trikes oder dreirädrige Großroller fahren. Alle anderen brauchen dafür nach dem Stichtag einen Motorradführerschein. In den Fahrerlaubnis-klassen für motorisierte Zweiräder stehen laut dem Tüv Nord die meisten Neuerungen an. So verschmelzen in der neuen Klasse AM die Klasse M für höchstens 45 km / h schnelle Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und die Klasse S für vergleichbar motorisierte Kraftfahrzeuge mit drei und vier Rädern. Das Mindestalter bleibt bei 16 Jahren. Außerdem gibt es die AM-Freigabe wie zuvor die alte Moped-Klasse zum Pkw-Führerschein (Klasse B) dazu.

Bevorzugen Jugendliche ab 16 Jahren ein Leichtkraftrad mit höchstens 125 Kubikzentimetern Hubraum und 11 kW / 15 PS oder ein bis zu 15 kW / 20 PS starkes Dreirad, brauchen sie dafür die Klasse A1. Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km / h bis zum 18. Lebensjahr fällt in dieser Klasse weg.

Für Autofahrer reicht die Lizenz der Klasse B künftig ohne weitere Einschränkungen für mehr als 750 Kilogramm schwere Anhänger, solange das zulässige Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet.